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Hallo liebe Community,

es gab ja zuletzt die Umstellung, dass Tage ohne Zeiteintrag automatisch vom Zeitguthaben abgezogen werden. Danke für diese Lösung, das finden wir zunächst gut.

Gleichzeitig arbeiten wir aber auch mit der Funktion Überstunden zum Monatsende (oder bei Bedarf) in ein Zeitausgleichskontingent umzuwandeln. Man beantragt seinen Zeitausgleichtag also genauso wie Urlaub mit dem bereits hinterlegten Kontingent, für das zum Umwandlungsstichtag Stunden aus dem Konto entfernt wurden.

Die Abwesenheitsart “Zeitausgleich” ist identisch zur Abwesenheitsart “Urlaub” eingestellt, führt im Anwesenheitskalender dann aber trotzdem zu einem weiteren Zeitabzug.

Übersehe ich eine Einstellungsmöglichkeit? Oder bleibt mir als Alternative nur Zeitausgleichstage im Kontingent gutzuschreiben, darf aber dafür die neue, eigentlich tolle Funktion “Überstunden in Zeitausgleich umwandeln” nicht benutzen?

 

Viele Grüße aus Köln

Sandra

Hi @Sandra Haas,

verstehe ich es richtig und Du möchtest wissen:

  1. Wie Du die Abwesenheit “Zeitausgleich” einstellen musst, sodass eine Information für die Kolleg*innen hinterlegt ist?
  2. Und es sollen nicht nochmal die Sollstunden in den Anwesenheiten reduziert werden, da die Person die Stunden ja bereits vorher reingearbeitet hat. 
  3. Wie ist es mit den weiteren Einstellungen, zur Sichtbarkeit, passen die? 

→ Dann müsstest Du lediglich unter Einstellungen > Abwesenheiten > “Anwesenheiten während Abwesenheiten als Überstunden werten” mit “nein” markieren. Denn diese Information ist dazu da, die Sollstunden zu reduzieren und definiert eine Abwesenheit als echte Abwesenheit, die bezahlt wird. Urlaub, Krankheit etc. haben dies alle mit “ja” angegeben. Andere Abwesenheiten, wie “Geschäftsreise” oder “Home Office” haben hier auch ein “nein” eingetragen, da es lediglich eine Information an die Kolleg*innen sein soll und keinen Einfluss auf das Anwesenheitskonto hat. 

Liebe Grüße
Lena


Hallo @Lena,

das passt leider nicht ganz. Ich versuche es nochmal anders zu erklären:

Wir stellen zum Monatsende Oktober fest, dass ein Kollege inzwischen z.B. 10 Stunden über der regulären Arbeitszeit liegt. Ich als Personalerin nutze nun die Funktion “Überstunden in Zeitausgleich umwandeln” innerhalb der Anwesenheiten des Mitarbeiters (Screenshot nur als Beispiel damit du weißt, wo ich klicke): 

 

Mit dieser Funktionalität ziehe ich dem Mitarbeiter 8 Stunden ab und schreibe ihm dafür einen Tag Zeitausgleich gut. Nun entsteht nehmen dem Urlaubskontingent ein Zeitausgleichskontingent, dass für uns die gleiche Logik besitzen muss, wie ein Urlaubskontingent. Die Beantragung und auch das Abfeiern des Zeitausgleichstag muss also genauso funktionieren, wie die eines Urlaubstags und es ist eben keine reine Info.

Hinzu kommt, dass unsere Arbeitszeitmodelle so eingestellt sind, dass ein automatischer Stundenabzug erfolgt, wenn keine Zeiten erfasst werden. Dies ist leider nötig um die Motivation das Zeitkonto zu pflegen anzukurbeln.

Nun das Problem: Obwohl die Abwesenheitsarten Urlaub und Zeitausgleich komplett gleich eingestellt sind, nur auf unterschiedliche Kontingente zurückgreifen, werden mit einem Urlaubseintrag (richtiger Weise) keine Stunden abgezogen, bei dem genehmigten Zeitausgleichtag aber schon.

 

Versteht man es jetzt besser?

Viele Grüße 

Sandra


Hi @Sandra Haas,

vielen Dank für die Erläuterung, das hilft mir oftmals, die Situation besser zu verstehen. 😊

  • Die Umwandlung in Zeitausgleich nimmst Du ganz richtig vor. 
     
  • Auch absolut fein, dass ihr die automatischen Minusstunden aktiviert habt, dafür sind sie ja da. 🙂 Sofern Zeitausgleich genauso wie Urlaub konfiguriert ist, werden hier auch keine Stunden vom Überstundenkonto abgezogen. 
    “Obwohl die Abwesenheitsarten Urlaub und Zeitausgleich komplett gleich eingestellt sind, nur auf unterschiedliche Kontingente zurückgreifen, werden mit einem Urlaubseintrag (richtiger Weise) keine Stunden abgezogen, bei dem genehmigten Zeitausgleichtag aber schon.”
    → Sofern in beiden Abwesenheitsarten die Frage “Anwesenheiten während Abwesenheitsperioden als Überstunden werten?” mit “ja” beantwortet ist, sollten in beiden Fällen die Stunden unter Aktuelles Ziel im Anwesenheitsreiter reduziert werden.
    Aus der Beschreibung nehme ich an, das ist der Fall, richtig?
    Hier sollten sich jedoch nicht die Überstunden nochmal reduzieren, das ist ja bereits geschehen. 
     
  • Auch die Aktivierung eines Arbeitszeitmodells mit Minusstunden kann hier nicht mit reinspielen, da ihr mit einem Kontingent arbeitet und es keine “reine Info” ist. 
     
  • Wenn sich die beiden Abwesenheiten unterschiedlich verhalten, obwohl sie ganz genau gleich eingestellt sind, wende Dich bitte über Euren Kontoinhaber an den Personio Support, dass sie sich den individuellen Fall bei Euch im Account ansehen können.
    (Verlinke gerne auch diesen Post, dann können sich das meine Kollegen auch als Hintergrund Info durchlesen und Du musst nicht nochmal alles schreiben.) 

Liebe Grüße
Lena


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