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Hallo zusammen, 

ich bin dabei die Kontingentregeln einzurichten und habe Schwierigkeiten mit den richtigen Einstellungen bei Saisonmitarbeitern. 

Beispiel: 

Mitarbeiter X wird zum 01.03.24 befristet bis zum 31.10.24 eingestellt. Der monatliche Urlaubsanspruch beträgt 2,5 Tage. Berechnungsgrundlage ist ein Urlaubskontingent einer unbefristeten Stelle von insgesamt 30 Tagen / Jahr. 

In den Einstellungen habe ich als jährlichen Urlaubsanspruch 30 Tage eingestellt. Darüber hinaus habe ich dann bei der anteiligen Berechnung eingestellt, dass eine monatliche anteilige Berechnung am Beschäftigungsanfang und eine monatliche anteilige Berechnung am Beschäftigungsende erfolgen soll. Der Mitarbeiter sollte dann einen Urlaubsanspruch von März bis einschl. Oktober (insgesamt 8 Monate) haben mit einer anteiligen Berechnung von 8/12 x 30 = 20 Tage. Das System weißt aber weiterhin bei dem Mitarbeiter einen Urlaubsanspruch von insgesamt 30 Tagen aus. In den persönlichen Einstellungen habe ich das Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.24 eingestellt. 

 

Was habe ich übersehen? 

Moin @Julian_Eichenhofer 

Sobald ein MA länger als 6 Monate beschäftigt war und das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte - also nach dem 30.06. – verlässt, hat er Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch.

Da auf eure Saisonkräfte beides zutrifft haben sie auch den Anspruch auf 30 Tage.

Siehe dazu auch den Artikel von Personio hier:

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-kuendigung/


 

Moin @Julian_Eichenhofer 

Sobald ein MA länger als 6 Monate beschäftigt war und das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte - also nach dem 30.06. – verlässt, hat er Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch.

Da auf eure Saisonkräfte beides zutrifft haben sie auch den Anspruch auf 30 Tage.

Siehe dazu auch den Artikel von Personio hier:

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-kuendigung/

 

Hallo @Julian_Eichenhofer  
 
Wie @Navigator erwähnte, greifen in diesem Fall die landesspezifischen Regeln für Deutschland, die in der Kontingentregel aktiviert sind.
 
Personio gewährt bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte und einer Anstellung von mehr als 6 Monaten systemtechnisch immer den vollen, eingetragenen Urlaubsanspruch, wenn Ihr in den Einstellungen zur Kontingentregel die deutschen landesspezifischen Regeln hinterlegt habt: 
 
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Dieses gilt auch für ein hinterlegtes Vertragsende. 
 
Selbstverständlich können anderslautende vertragliche Vereinbarungen o.Ä. dazu führen, dass der Anspruch verringert werden sollte. Dies kannst Du durch eine manuelle Anpassung hinterlegen.
 
Wie Ihr eine solche Anpassung vornehmen könnt, haben wir in diesem Artikel detailliert aufgeführt: Abwesenheitskontostände manuell anpassen
 
Ich hoffe diese Information hilft Dir weiter.

 
Viele Grüße und einen schönen Abend wünsche ich Dir
Ciarán

 


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