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Antwort

Mehrere Kontingente für eine Abwesenheitsart

  • June 12, 2025
  • 1 Antwort
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Hallo,

wir möchten gern einer Abwesenheitsart (hier Sonderurlaub) mehrere Kontingente (die sich aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben) zuordnen.

Es macht für uns wenig Sinn - bzw. macht die Sache für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Vorgesetzte unübersichtlich - wenn wir für jeden Fall (z.B. § 29 TVöD, Freistellung für Jugendhilfe, ...) eine eigene Abwesenheitsart einrichten.

Was ist zu tun?

Beste Antwort von Advaita

Hallo Torsten,

Für eine Abwesenheitsart können auf jeden Fall mehrere Richtlinien erstellt werden. Jedoch können Mitarbeitenden pro Abwesenheitsart immer nur aktiv eine Richtlinie zugewiesen sein. Aus Erfahrung erstellen die meisten Unternehmen hier tatsächlich einfach eine generelle Abwesenheitsart/Richtlinie (bspw. wie von Dir genannt “Sonderurlaub”) und fügen dann den jeweiligen Fall als Information in dem Kommentar der Abwesenheit hinzu. Hierdurch erspart Ihr Euch dann das Erstellen einer Abwesenheitsart pro Fall.

Ganz liebe Grüße 🌻

Johanna 

1 Antwort

Advaita
Community Moderator
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  • Community Moderator
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  • July 2, 2025

Hallo Torsten,

Für eine Abwesenheitsart können auf jeden Fall mehrere Richtlinien erstellt werden. Jedoch können Mitarbeitenden pro Abwesenheitsart immer nur aktiv eine Richtlinie zugewiesen sein. Aus Erfahrung erstellen die meisten Unternehmen hier tatsächlich einfach eine generelle Abwesenheitsart/Richtlinie (bspw. wie von Dir genannt “Sonderurlaub”) und fügen dann den jeweiligen Fall als Information in dem Kommentar der Abwesenheit hinzu. Hierdurch erspart Ihr Euch dann das Erstellen einer Abwesenheitsart pro Fall.

Ganz liebe Grüße 🌻

Johanna