bei unserer Reinigungskraft auf Minijob Basis erfolgt die Abrechnung immer nach tatsächlichen Stunden pro Monat. Das sind manchmal nur 10h / Monat, manchma 30h / Monat.
Da ich ja immer feste Stunden über die Modelle abbilden muss, weiß ich leider nicht, wie ich das genau konfiguriere, hat jemand von Euch ebenfalls das Problem und vielleicht eine Lösung?
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Hallo @pixeltyp,
dann würde ich an Deiner Stelle so vorgehen, wie wir bei unseren Werkstudenten und die mindestens 10h hinterlegen. Wenn sie dann mehr Stunden benötigt, werden diese auch getrackt und Du kannst sie auszahlen.
Hilft Dir das weiter?
Viele Grüße Sissi
Hey @sissi Kistner,
danke schon mal, wenn das dann unterm Strich passt, hört sich das gut an. Heißt du hast ein Arbeitszeitmodell + die Wochenstunden der Person aufs Minimum gesetzt und abgerechnet werden dann quasi auch die “Überstunden”?
Hallo @pixeltyp,
ja genau. Schau mal, hier das Arbeitszeitmodell, dass wir bei unseren Werkis hinterlegt haben:
In der Lohnbuchhaltung werden mir dann die (bis zum Zeitpunkt der Freigabe) die tatsächlich erfassten Stunden angezeigt: Lohnbuchhaltung-Gehalt
Perfekt, danke @sissi Kistner , dann werd ich das mal so einstellen bei uns.
Hallo @pixeltyp und @sissi Kistner,
danke für Eure Kommentare. ich habe es leider noch nicht ganz verstanden, wir haben auch eine Auhilfe/MiniJober. Dieser kommt auch nur auf Abruf. Manchmal eine Woche am Stück dann zwei Wochen wieder nicht.
Er ist bei uns also für die Woche auf 9 Stunden angelegt. Aber hier stimmen hinten und vorne die Überstunden nicht. Wir haben alle Tage (Mo-Fr) geöffnet.
→ ich trage dann händisch an den Tagen an denen er nicht da ist 0 Stunden ein. Sodass sich dann wenn er mal in einer Woche sogar 20-30 Stunden gearbeitet hat, es sich ausgleicht.
Aber ist das die korrekte Vorgehensweise? Ich bezweifle es.
Danke für Eure Hilfe.
LG,
Elena
Hi @ElenaJulia,
Haben die Mitarbeitenden ein Festgehalt oder werden sie nach Stunden bezahlt?
Sofern er wirklich Überstunden aufbauen kann und ein Festgehalt bekommt, könnt ihr das so regeln, wie Du beschrieben hast. Hast Du überlegt, bei diesem Studenten im Zeitmodell die automatischen Minusstunden zu hinterlegen, dann musst Du für die nicht gearbeiteten Tage keine 0 Stunden mehr eintragen. :)
Sofern jemand einen Stundenlohn ausbezahlt bekommt, werden die Mitarbeitenden ja nach Stunde bezahlt, Werkstudierende erfassen an sich auch keine Überstunden, das heißt sie werden nur für die Zeit bezahlt, welche sie auch arbeiten. Bei Stundenlöhnern würde ich sogar die Überstundenberechnung deaktivieren, sonst muss man aufpassen, dass sie nicht doppelt bezahlt werden. ( @sissi Kistner braucht ihr die wöchentlichen Überstunden? Schau Dir das sonst ggf. nochmal an.)
Hilft Dir das weiter?
Liebe Grüße Lena
Gibt es hier mittlerweile eine bessere Lösung wie man Minijobber ohne feste Stundezahl einfach nach den geleisteten Stunden abrechnen kann? Das kann doch nicht so schwer sein?
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