Hallo,
eine Mitarbeiterin hat Minus Urlaub. Wir der mit dem neue Urlaibskontingent verrechnet, wenn das neue Jahr beginnt?
Liebe Grüße
Bente
Hallo,
eine Mitarbeiterin hat Minus Urlaub. Wir der mit dem neue Urlaibskontingent verrechnet, wenn das neue Jahr beginnt?
Liebe Grüße
Bente
Guten Morgen
ich hatte den Fall noch nicht, also dass ich es mir explizit angeschaut habe, aber ich denke ja, das sollte sich verrechnen lassen können.
Hast du einen Übertrag des Resturlaubes in das Folgejahr in den (Kontingent-)Einstellungen der Abwesenheit hinterlegt? Ich denke, dass das aktiviert sein muss, damit es über den Stichtag 31.12. ins nächste Jahr verrechnet werden kann.
Beste Grüße
Dash
Hallo
vielen Dank für Deine Frage!
Negative Urlaubskontostände werden immer mit ins nächste Jahr übertragen und verrechnet. Dies passiert sowohl wenn bei der Abwesenheitsart Überträge aktiviert sind und auch wenn diese deaktiviert sind. Der negative Kontostand wird dann mit dem Anspruch verrechnet, welchen Sie am Anfang des Jahres erhält bzw. der negative Kontostand wird vom Anspruch des nächsten Jahres abgezogen und Sie hat dann weniger Urlaubstage für das Jahr.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen und falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Viele Grüße,
Duc-Anh
1000 Dank!!
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