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Hallo liebe Community!

Eine Mitarbeiterin in unserem Unternehmen war Montag-Freitag krank. Bei uns braucht man ab dem 3.Tag also in diesem Fall Mittwoch eine AU. 

Jetzt habe ich eine eAU bekommen von Mittwoch-Freitag. 

Personio zeigt mir jetzt an, dass für Montag-Dienstag jetzt eine eAU fehlt. 

Wie ist es da rechtlich? Muss die Mitarbeiterin auch für Mo-Di eine eAU einreichen oder reicht es ab Mittwoch? 

Ich hatte diesen Fall noch nicht, da die meisten Leute einfach direkt auch rückwirkend die Tage vorher krankschreiben lassen. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Viele Grüße

Melanie

Moin, 

unter Vorbehalt einer Korrektur durch erfahrenere Mitglieder ​(@Dash ​@Elena ​@SarahHen z.B.) sollte gelten: Wenn im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts abweichendes zu den 3 Tagen steht - dann heißt das eben genau, dass MA ab dem 3. Tag der Krankheit eine eAU brauchen. 

 

Für den 1. und 2. Krankheitstag braucht er keine, für die Lohnfortzahlung. 

 

Wo ich jetzt gerade passen müsste wäre die Frage was passiert, wenn der MA mit der Krankheit jetzt ins Krankengeld laufen würde - da wäre bei unseren 42 Tagen die Krankenkasse laut eAU ja erst bei 40 Tagen.

 

Also würde ich mindestens darum bitten, die eAU auf den ersten Tag der Krankheit datieren zu lassen. 

 

Gruß

Alex


Hallo ​@melanief , 

ich kenne es so, wie von ​@AlexB geschildert.

Wichtig auch der Hinweis zum Krankengeld und den 40 Tagen!

Hier noch eine Quelle (in dem Fall Ver.di) dazu:

Und hier noch was von Personio selber zu den rückwirkenden AU:

Rückwirkende Krankschreibung: Definition & Beispiele | Personio

Beste Grüße

Dash


Besten Dank :))


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