@hrtechnology Arbeiten sie denn auch in dem anderen Bundesland oder wohnen sie da jetzt nur neuerdings? Im letzteren Fall müßtest du den neuen Feiertagskalender ja gar nicht unbedingt zuweisen … Den Fall hatten wir gerade.
Kannst Du noch etwas genauer erklären, was für falsche Stunden bzw. Minusstunden das erzeugt? Meinst du die SOLL-Stunden im Arbeitszeitmodell?
In der Vergangenheit habe ich neue Feiertagskalender schon mal terminiert zu gewiesen, glaube ich. Müßte eigentlich gehen. VG!
@Nina Hellmann Hallo Nina, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Nein, die Mitarbeitenden befinden sich in anderen Bundesländern und betreiben Remote-Work.
Beispiel:
Umzug von NRW nach HH
In HH gelten Fronleichnam und Allerheiligen nicht als gesetzliche Feiertage, in NRW schon. Jetzt werden die Tage rückwirkend nicht mehr als Feiertage berücksichtigt und somit entstehen Minusstunden im Konto, da die SOLL-Stunden nicht erreicht wurden. Daher die Frage, ob die Zuweisung terminierbar ist.
VG :-)
@hrtechnology Sowas dachte ich mir schon Ist ja gerade der Klassiker. Was sagen denn Eure Arbeitsverträge dazu? Denn nur weil der MA (abgestimmterweise) in ein anderes Bundesland umzieht, heißt es ja nicht automatisch, dass dann die dortigen Feiertage für ihn gelten, wenn sein Arbeitgeber nicht umgezogen ist ...
Mich würde die Frage vom Threadersteller auch interessieren. In unserem Fall muss der neue Feiertagskalender zugewiesen werden. Das müsste zudem erst nach dem Umzug greifen (also terminiert sein). Daher die Frage, kann man in Personio einstellen, dass der Feiertagskalender erst ab einem bestimmten Zeitpunkt greift - vor diesem Zeitpunkt soll der Feiertagskalender der damals gegolten hat bestehen bleiben.
Ja, das geht über “Änderung terminieren”: Du kannst dann den Standort ändern und das Darum angeben, ab wann die Änderung erfolgen soll. Den Feiertagskalender musst du in den Einstellungen dem Standort zuordnen.
LG,
Maria
Ich habe das nun einmal getestet, die Umstellung des Standortes kann man damit tatsächlich auf einen bestimmten Tag terminieren. Das eigentliche Problem besteht aber auch weiterhin: mit der Umstellung auf den neuen Standort greift die neue Feiertagsregelung auch in der Vergangenheit.
Das heißt also, dass der Berliner, der nach Hamburg umzieht (und 5 Jahre in Berlin gelebt hat) mit der Umstellung des Standortes auf Hamburg die Feiertagsregelung (der 5 Jahre Berlin) auf Hamburg umgestellt wird. Das Ergebnis bei Buchungen aus der Vergangenheit ist dann, dass Tage leer sind (weil an diesem Tag in Berlin Feiertag war, aber in Hamburg keiner ist) oder Tage, wo Arbeitszeiten gebucht sind + Feiertag ist (weil in Berlin kein Feiertag war) aber nun der Feiertagskalender Hamburg diese einträgt.