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Hallo,

wir installieren gerade unsere Personio Umgebung und haben dabei festgestellt, dass der nicht genutzte Urlaub von 2022 (da dieser ja noch nicht in Personio verbucht wurde) noch als unverbraucht angezeigt wird, obwohl dieser zum 31.03. ja verfallen sollte. Trotzdem wird er noch angezeigt und macht uns bei der Neueinführung entsprechend Probleme. 

Meine Frage: Wie kann ich Personio so konfigurieren, damit kein Resturlaub aus 2022 angezeigt wird. (Wir starten erst 04/2023 mit Personio).

Danke.

Hallo @StefanFinkenzeller,

habt ihr mit der Implementierung in 2022 begonnen? Wie ist die Abwesenheit Urlaub konfiguriert? Ist der Anspruch für 2023 richtig berechnet? 

 

Bei euch müsste eben die Übertragsgrenze dann 31.03. sein. 

VG

Jan


Hallo @AM_HR, danke für die Antwort. Wir haben dieses Jahr im März 2023 mit der Implementierung begonnen und unsere Urlaubskontingente sind so konfiguriert, wie du das beschrieben hast (Übertragsgrenze: 31.03.). 

Wir wollten eigentlich den Urlaub aus 2022 nicht nachträglich importieren, sondern nur den Urlaub aus 2023 (ohne Restanspruch 2022). Da aus 2022 aber 30 Tage Urlaub übernommen werden, wird jeder Urlaub im 1. Quartal auf den Urlaub 2022 angerechnet. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Ich befürchte nur, wenn ich mir die Arbeit mache und den Urlaub aus 2022 importiere, dann habe ich für das 1. Quartal 2022 das gleiche Problem…

Wie lösen denn andere Firmen dieses Problem?

 


Hallo @StefanFinkenzeller,

meines Erachtens resultiert das Problem aus der Zuweisung der Regelung zum 01.03.2020.Dadurch “schleppt” ihr den Anspruch aus 2022 mit. Der Verfall ist aber in jedem Fall erfolgt. Übertrag aus Vorjahr 30 Tage minus Verfall 30 Tage = 0 Neuer Anspruch 30 Tage minus 3 geplante Tage = 27 Tage verbleibend. Die Berechnung des Systems ist daher korrekt. 


Hallo @AM_HR, da hast du grundsätzlich Recht. Das System rechnet nur dann nicht mehr richtig, wenn ich Urlaube im 1. Quartal nachträglich erfasse. Diese werden dann auf den Urlaubsanspruch 2022 angerechnet und das ist ja falsch.

Ich habe versucht die Kontingentregel erst zum 01.01.2023 zuzuweisen, aber das lässt das System nicht zu. Wenn keine Regel zugewiesen ist, nimmt er immer das Eintrittsdatum, egal welche Option ich auswähle. Ich werde es jetzt so lösen, dass ich die Kontostände zum 31.12.2022 mit den Urlauben aus 2022 reduziere. Das funktioniert.

 


Hallo @StefanFinkenzeller,

das ist natürlich richtig, wenn im 1. Quartal Urlaube eingebucht werden. Dann wird richtigerweise der Resturlaub 2022 zuerst eingebracht.
Du könntest allerdings einen Import für alle Mitarbeiter zum 31.12.2022, in dem alle Mitarbeiter einen Resturlaub von 0 Tagen hätten. So würde bei den Mitarbeitern der Anspruch lediglich zum 01.01.2023 greifen. 


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