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Hallo,
ich bin Quereinsteiger im Personalwesen und bin mir im Moment nicht sicher, wie der § 4 des ArbZG zu lesen ist.
“Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und von mindestens 45 Minuten bei einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu unterbrechen.”
Wenn ein Teammitglied aufgrund einer Dienstreise mehr als 12 Stunden arbeitet, verlangt Personio alle 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten. Im §4 steht nicht alle 6 Stunde sondern nach 6 Stunden. 
Wenn die Arbeitszeit z.B. zwischen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr liegt, muss dann eine Pause von 45 Minuten oder von 1 Stunde und 15 Minuten, wie von Personio gefordert, genommen werden? 
Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass die Pause 45 Minuten beträgt?
 

 

 

VG,
Katja

Hallo Katja, 

wie habt ihr denn eure Pausenregeln eingestellt? 
Weil danach richtet sich ja Personio bei den Pausenzeiten. 

Und auf deinem ersten Screenshot müsste die zweite Pause nach neun Stunden Arbeitszeit sein. Also wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe müsste der MA 15 min Pause um 17.15 eintragen. 
Und  es sollte nicht an der längeren Arbeitszeit liegen. Denn die ist bei uns im Unternehmen auch schon mal länger und bei uns klappt es eigentlich immer ganz gut :) 

Aber wie gesagt es kommt auf eure Einstellungen ein. Vllt kannst du davon mal einen Screenshot reinstellen :) 


LG 
Melina


Hallo Mell,

wir haben die Pausenzeiten eingestellt das nach 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pausen und nach 9h weiter 15 Minuten Pause einzuhalten ist. 
 

 

Die Arbeitszeit konnte nur gespeichert werden wenn all 6h Arbeitszeit eine  Pause von 30 Minuten erfolgt. Da frage ich mich was ist konform zu §4 ArbZG ist.
Viele Grüße,
Katja


Hallo Katja, 

aus meiner Erfahrung ist es so, dass du bei der zweiten Regelung nicht 45min sondern nur 30 min hinterlegen musst. Die regeln Staffel sich. Also das bedeutet, dass nach 6h eine Pause von 30min eingetragen werden muss und dann weitere 3 Arbeitsstunden später noch mal eine Pause von 15 min. Dann kommt ihr auf die gesetzlichen Vorgaben. Also dann macht man bei mehr als 9h Arbeit insgesamt 45min Pause. 
Die Intervalle dürfen beim speichern der Arbeitszeiten auch nicht überschritten werden. 

Aber dann sollte es gehen. 

 

Konnte ich dir damit helfen? Gib mal bescheid, ob es dann funktioniert :) 

LG Melina


Hallo @KB Bremen 

 

@Mell hatte die Pausenregeln schon optimal erklärt. Zur Ergänzung füge ich hier noch einen Helpcenter Artikel ein: Einstellungen für Arbeitszeitmodelle.

Liebe Grüße,

Sarah


Hallo @Mell und @KB Bremen

die Personio-Einstellungen sind so konfiguriert, dass jede erfasste Arbeitszeitperiode mit beiden Regeln konform sein muss. Sprich, wie in dem Beispiel von @KB Bremen angegeben müssen nach erfassten 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause eingelegt werden und nach erfassten 9 Stunden insgesamt 45 Minuten. 

Wird eine Arbeitszeit von 8:00 - 21:00 Uhr erfasst und eine Pause von 13:45 - 14:15 Uhr eingetragen erhalten wir zwei Arbeitszeitperioden, von 8:00 - 13:45 (5,75 Stunden) und 14:15 - 21 Uhr (6,75 Stunden). Das Problem ist also der zweite Abschnitt.

Selbst wenn also eine Pausenzeit von 15 Minuten in der zweiten Tageshälfte eingetragen wird, dann wird sich die Arbeitszeit auf 6,5 Stunden mit 15 Minuten Pause belaufen, was immernoch gegen Regel 1 verstößt.
In dem Fall würde Personio weitere 15 Minuten Pause von 20:30 - 20:45 eintragen, um wieder mit Regel 1 konform zu sein.

Im Hinblick auf das deutsche Arbeitszeitgesetz ist in diesem Fall vor allem der letzte Satz aus §4 relevant:

 Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

 

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

Liebe Grüße
Valentin
Product Expert bei Personio


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