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Hallo zusammen, 

laut TVÖD muss der Resturlaub bis zum 31.03. eine Folgejahres begonnen sein und kann bis in den April hineinreichen. 

Da in Personio ein fixer Stichtag zum Ablauf des Resturlaubs angeben werden muss. Wollte ich mal nachfragen wie ihr das so macht? 

Viele Grüße

Chantal 

 

Hallo @ChantalPodschadly , 

bei uns muss der Urlaub bis zum 30.04. genommen werden. Da es auch bei uns keine Regel ohne Ausnahme gibt ( :smirk: ), haben wir keinen Stichtag hinterlegt. Wir checken zu gegebener Zeit die Urlaubsplanung, erinnern da wo es nötig ist und kommen damit sehr gut klar. 

Vielleicht kommen noch weitere Erfahrungsberichte von anderen Community-Teilnehmern. 

Viele Grüße, Michaela


Hi Chantal, 

wie oft kommt es vor, dass jemand noch Resturlaub hat und diesen über den 31.03 in den April hinein nimmt?

Aktuell wird es wie @Michaela B. geschrieben hat zum 31. gekappt.
Ihr könnt daher zum 31.3. den Kontostand ziehen und auch die Abwesenheitsperioden, um zu prüfen wen das betrifft und dann manuelle Anpassungen machen. Sollte dies regelmäßig auftreten, lohnt es sich auch eine Idee zu erstellen in unserem Ideation Bereich. :) 

Liebe Grüße,
Lena


Hallo  @Lena,

es kommt tatsächlich nicht so häufig vor allerdings kamen einige Nachfragen, da wir übergangsweise jetzt den 15.04. als Sichttag hinterlegt hatten. Ich vermute, dass die Nachfragen nicht weniger werden, wenn wir den Stichtag auf den 31.03. legen. 

Ich werde es mal im Ideation Bereich ansprechen :)

Liebe Grüße

Chantal  


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