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Resturlaub: Individuelle Verlängerung des Verfallsdatums

  • February 10, 2026
  • 3 Antworten
  • 18 Aufrufe

Franzi_GP
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Hallo zusammen,

wir haben eine Frage zum Umgang mit dem Resturlaub aus 2025 und hoffen auf eure Best Practices.

Grundsätzlich verfallen die Resturlaubstage aus 2025 bei uns am 31.03.2026. Für einzelne Mitarbeitende soll dieser Verfall jedoch individuell um einen Monat verlängert werden (also bis 30.04.2026).

Aktuell sehen wir nur die Möglichkeit, die Tage am 01.04. manuell wieder aufzubuchen, was wir gern vermeiden würden.
Ideal wäre eine Lösung, bei der wir die Abweichung bereits im Voraus hinterlegen können, sodass der Urlaub nicht erst verfällt.

👉 Gibt es dafür in Personio eine einfache oder elegante Lösung?
Wie löst ihr individuelle Verlängerungen des Resturlaubs (z. B. bei Krankheit, Sonderfällen etc.)?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps! 🙌

Beste Antwort von Advaita

Hi ​@Franzi_GP ,

Generell ist Deine Idee dies manuell zu machen (und manuellen Anpassungen können ja dann auch wieder neue Verfalldaten gegeben werden!) nicht falsch. Es gibt eine andere Option, die Frage ist, ob dies wirklich wesentlich weniger Arbeitsaufwand ist.

Theoretisch könntet Ihr eine neue Richtlinie erstellen (am besten einfach eine Kopie der zuvor genutzten Richtlinie) und hier die Übertragsregelung auf das neue Datum festsetzen.

Diese würdet Ihr dann den betroffenen Mitarbeitenden rückwirkend ab dem 31.12. des Vorjahres (hier also 2025) zuweisen (am besten über die Personalliste, da kannst Du es für alle auf einmal machen 😊). 

Wichtig wäre hier:

Diese Änderung würde dann theoretisch auch für das nächste Jahr gelten. Außer Ihr ändert die Richtlinie (über den Personalliste) dann so, dass Ihr zum 01.01. diesen Jahres wieder die “normale” Richtlinie zuweist. 

Je nachdem wie viele Mitarbeitende es betrifft, ist das vielleicht im großen und ganzen etwas weniger Aufwand 😊

Liebe Grüße 🌻

Johanna 

 

3 Antworten

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  • February 10, 2026

oh ja, gute Frage! Wir haben bestimmt 20 - 25 Fälle pro Jahr, bei denen wir am 1.4. manuell die verfallenen Urlaubstage aufbuchen müssen, plus Mitarbeiter in Mutterschutz und Elternzeit - da sind wir beschäftigt. Über Ideen wären wir ebenfalls dankbar 😊


Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • February 10, 2026

@Franzi_GP 
bei uns verfallen die Urlaube erst einmal zum 31.12. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann der Urlaub bis 31.3. und im schlimmsten Fall zum 31.5. genommen werden. 

Ich ziehe mir zum 31.12. einen Bericht über den Resturlaub und buche händisch nach. Leider habe ich noch keine andere Idee dazu. 


Advaita
Community Moderator
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  • Antwort
  • February 16, 2026

Hi ​@Franzi_GP ,

Generell ist Deine Idee dies manuell zu machen (und manuellen Anpassungen können ja dann auch wieder neue Verfalldaten gegeben werden!) nicht falsch. Es gibt eine andere Option, die Frage ist, ob dies wirklich wesentlich weniger Arbeitsaufwand ist.

Theoretisch könntet Ihr eine neue Richtlinie erstellen (am besten einfach eine Kopie der zuvor genutzten Richtlinie) und hier die Übertragsregelung auf das neue Datum festsetzen.

Diese würdet Ihr dann den betroffenen Mitarbeitenden rückwirkend ab dem 31.12. des Vorjahres (hier also 2025) zuweisen (am besten über die Personalliste, da kannst Du es für alle auf einmal machen 😊). 

Wichtig wäre hier:

Diese Änderung würde dann theoretisch auch für das nächste Jahr gelten. Außer Ihr ändert die Richtlinie (über den Personalliste) dann so, dass Ihr zum 01.01. diesen Jahres wieder die “normale” Richtlinie zuweist. 

Je nachdem wie viele Mitarbeitende es betrifft, ist das vielleicht im großen und ganzen etwas weniger Aufwand 😊

Liebe Grüße 🌻

Johanna