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Hallo zusammen, 

Wenn ein/e Mitarbeiter:in kündigt und noch Resturlaub übrig hat, so unterscheiden sich das Austrittsdatum und der tatsächliche letzte Arbeitstag. Wie regelt Ihr das bei Euch? Tragt Ihr diesen Urlaub noch ganz normal in Personio ein, obwohl der/die Mitarbeiter:in dann schon den letzten Arbeitstag hatte und alle Bescheid wissen? Hat das Eintragen oder nicht-Eintragen irgendwelche Folge? 

Danke im Voraus und liebe Grüße

Hi @ansi19,

ich habe Deine Frage ganz prominent auf der Startseite platziert. Ich hoffe, dass sich noch weitere Community Mitglieder dazu äußern. :) 

Ich kann hier tatsächlich nur sagen, wie es Personio automatisch macht. Und zwar wird bei einer Beedigung des Arbeitsverhältnisses in der ersten Jahreshälfte der Restanspruch auf Grundlage des Enddatums, also am Austrittsdatum berechnet. Hier findest Du nähere Infos unter dem Schritt Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ich bin auch gespannt, welche Vorgehensweisen es in der Community sonst noch gibt. :) 

Liebe Grüße,
Lena


Hallo @ansi19 , 

dies ist Teil unseres Offboarding und wir fordern die entsprechenden Mitarbeiter frühzeitig auf, den restlichen Urlaub rechtzeitig zu verplanen. Dies hat den Vorteil, dass das Urlaubskonto im besten Fall bei Null ist und später keine Ansprüche gestellt werden können. Sobald mit dieser Urlaubsplanung der letzte Arbeitstag klar ist, hinterlegen wir dies auch noch im Mitarbeiterprofil. Somit kann auch das gesamte Team entsprechend planen. 

Fall der Mitarbeiter bereits das Unternehmen verlassen hat, tragen wir den Urlaub ein. Dies ist auch wichtig, damit zum Jahreswechsel keine unnötigen Rückstellungen genommen werden. Ansonsten müsste man das Urlaubskonto künstlich auf Null setzen. 

Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden und konnte Dir helfen. 

Viele Grüße, Michaela


Hallo @ansi19,

 

unsere Mitarbeitenden sollen nach Möglichkeit den Resturlaub vor ihrem Austritt nehmen.
Wenn dies aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, folgt meistens eine Urlaubsabgeltung mit der letzten Gehaltsabrechnung.

 

Wir nullen den Urlaub händisch bei der Auszahlung oder auch bei noch übrigen Tagen wenn kein Anspruch auf Abgeltung z.B. bei einem Aufhebungsvertrag besteht. Somit haben wir dann keine Rückstellung bei Jahreswechsel.

 

Viele Grüße

Jeanette


Hi @ansi19,

haben Dir die Erfahrungen von @Schnettchen und @Michaela B. auch weitergeholfen?

Ich hoffe Du hast nun eine Lösung für Dich gefunden. :) 

Liebe Grüße,
Lena


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