Hallo,
eine Mitarbeiterin spart mtl. 1,86 Tage Sabbat an um zum Ende Ihres Berufslebens vorzeitig “auszuscheiden” bzw. das angesparte (Sabbat-)Guthaben aufzubrauchen.
Wenn nun am 31.08.2024 die Ansparphase endet und ab 01.09.2024 der passive Teil der Sabbatregelung beginnen soll, muss doch die Kontingentregel “1,86 Tage pro Monat ansparen” beendet werden, damit in der Passivphase nicht weiterhin “angespart” wird.
Weiß jemand wie das geht?
Danke und beste Grüße.
KRi