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Hallo,

eine Mitarbeiterin spart mtl. 1,86 Tage Sabbat an um zum Ende Ihres Berufslebens vorzeitig “auszuscheiden” bzw. das angesparte (Sabbat-)Guthaben aufzubrauchen.

Wenn nun am 31.08.2024 die Ansparphase endet und ab 01.09.2024 der passive Teil der Sabbatregelung beginnen soll, muss doch die Kontingentregel “1,86 Tage pro Monat ansparen” beendet werden, damit in der Passivphase nicht weiterhin “angespart” wird.

Weiß jemand wie das geht?

Danke und beste Grüße.

KRi

Hallo @KRi,

 

vielen Dank für Deine Frage!

Je nachdem, wie die Kontingenteinstellung der Mitarbeitenden eingerichtet ist bieten sich folgende Optionen an:

  • Erstelle eine 0-Tage Kontingentregel (Eine Kontingentregel mit 0 Tagen Urlaubsanspruch) und weise sie der Mitarbeiterin zum aktuellen Anspruchszeitraum oder nächstem Anspruchszeitraum zu.
  • Wenn die Kontingentregel monatlich vergeben wird, kannst Du die Kontingentregel zum 01.09.2024 (gewünschter Stichtag) zuweisen (nächste Kontingentbildung) und das Kontingent beträgt ab dem Zeitpunkt nur noch 0 Tage.
  • Wenn die Kontingentregel jährlich (bsp. zum 01.01.) zugewiesen wird, empfehle ich Dir die 0-Tage Kontingentregel ab aktuellem Anspruchszeitraum (01.01.2024) zuzuweisen und die Tage, die ihr bis zum 01.09.2024 zustehen, per manueller Anpassung auf das Konto zuweisen. 

Wenn Du hierzu noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne bei mir melden.

 

Liebe Grüße

Betty

 

 


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