Skip to main content

Hallo zusammen,

kann mir jemand kurz sagen, was genau passiert, wenn ich MA auf Status “Auszeit” setze. Ich habe verschiedene Artikel gelesen und gefunden:

  • MA erscheint nicht mehr sichtbar für andere
  • Urlaubsanspruch wird gekürzt
  • MA geht aus Lohnbuchhaltung raus.

Was genau ist der Unterschied, also Folgen in Personio, zwischen “Auszeit” und “inaktiv”?

Vielen Dank und viele Grüße

Bettina

@Bettina Gude Hi Bettina, der klassische Anwendungsfall für die Auszeit ist z.B. die Elternzeit. Die Effekte, die eine Auszeit mit sich bringt (auf Gehalt, Urlaubsanspruch, Bonusanspruch, etc.) passt genau zur Elternzeit (zum Mutterschutz leider nicht, aber zur Elternzeit). Inaktiv ist bei uns meistens der MA, der das Unternehmen bereits verlassen hat und nicht mehr für das Unternehmen tätig ist. VG!


@Nina Hellmann Danke, Nina.

Ich verstehe die Anwendungsfälle, kenne aber nicht alle Auswirkungen. Weder inaktiv noch Auszeit zählt glaube ich für das Paket, das in Personio gebucht ist. Nehmt ihr Dauerkranke und Werkstudenten, die mal ein paar Monate nicht arbeiten oder jemand im Sabbatical auch in die “Auszeit”?

Ich freue mich über weitere Infos aus der Community. 


@Bettina Gude Was meinst Du genau mit “zählt für das Paket, das in Personio gebucht ist”? 

Langzeiterkrankte lasse ich grundsätzlich weiterlaufen, da all die o.g. Auswirkungen (Urlaubskürzung, etc.) für sie nicht gelten. Zwar fallen sie auch nicht mehr in die “normale” Gehaltsabrechnung, da die Krankenkasse ab 42 Tage einspringt, aber das Arbeitsverhältnis läuft ja ansonsten ganz normal weiter. 

Mit Werkstudenten mache ich ebenfalls gar nichts, da sich ihr Urlaub (z.B.) eh individuell auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitstage/pro Woche berechnet und wenn sie null aktiv sind, erwerben sie für den Zeitraum auch null Urlaub. 

Ein Sabbatical habe ich gerade kürzlich als Auszeit hinterlegt - das ging aber nur, weil wir die entsprechende Änderungsvereinbarung auch so gestaltet haben, dass sie einer Auszeit (wie z.B. einer Elternzeit) entsprach: also kein weiterer Erwerb von Urlaubsanspruch, etc. 

Hilft Dir das? Ob ein Use Case zu einer Auszeit oder zum Inaktiv sein passt, hängt quasi immer von dem Einzelfall und den getroffenen Vereinbarungen bzw. den Umständen ab. Wichtig ist in manchen Konstellationen (wie z.B. der LZE) ja vor allem, dass das Arbeitsverhältnis eben gerade nicht ruht, sondern weiterläuft, um zB die Krankenversicherung am laufen zu halten. VG!


@Bettina Gude Hi Bettina, sorry, zwei Ergänzungen noch, da ich das vergessen habe: den LZE nehme ich dann natürlich immer manuell aus der Gehaltsabrechnung raus - was etwas mühsam ist, aber in kleinen Unternehmen ok, da der einem natürlich eh immer in’s Auge springt und der Steuerberater auch bescheid weiß. Aber: ist manueller Aufwand.

Zum Werkstudenten: meine Vorgehensweise führt auch hier zu manuellem Aufwand, der die automatische Urlaubsanspruchsberechnung aktuell für den Werkstudenten nicht so abgebildet ist wie ich es für richtig halte 😉 D.h. ich checke regelmäßig, wieviel der Werkstudent gearbeitet hat und gucke, ob das zu dem ursprünglich vermuteten passt oder nicht (was meistens der Fall ist wegen der Flexibilität in dem Arbeitsverhältnis) und wenn nicht, kalkuliere ich den Urlaubsanspruch manuell. 😞 Sehr unglücklich aber leider kann noch kein in Deutschland aktives System dies perfekt … VG!


@Nina Hellmann Herzlichen Dank für deine ausführliche Erklärung. Daran anschließend: Wie schaffst du es, die LZE Mitarbeitenden aus der Gehaltsabrechnung rauszunehmen? 

Ich scheitere gerade nämlich daran eine MA auf 0,00 EUR zu setzen, weil ihr Minijob ruht und bin etwas überfragt, welcher Kategorie ich die Person nun zuordnen sollte. 

Freue mich über deine / Ideen und Vorschläge. :)

 

 


@Sophie Ulrich Mache das aktuell auf zwei unterschiedliche Arten, die mir dem Setup zur Gehaltsabrechnung insgesamt zu tun haben: in einem Unternehmen informiere ich den externen Steuerberater, der die Gehaltsabrechnung macht, separat per mail zu dem Umstand, dass er diese eine Person als nach wie vor krank abrechnen soll. Da läuft die Gehaltsabrechnung also gar nicht in Personio, sondern nur die Vorbereitung erledige ich mithilfe der Informationen aus Personio. 

Bei dem anderen Unternehmen setze ich den MA vorübergehend auf inaktiv, wenn ich die Abrechnung mache, was natürlich überhaupt keine gute Lösung ist, da auch hochgradig manuell und fehleranfällig. VG!


@Nina Hellmann Herzlichen Dank für deine ausführliche Erklärung. Daran anschließend: Wie schaffst du es, die LZE Mitarbeitenden aus der Gehaltsabrechnung rauszunehmen? 

Ich scheitere gerade nämlich daran eine MA auf 0,00 EUR zu setzen, weil ihr Minijob ruht und bin etwas überfragt, welcher Kategorie ich die Person nun zuordnen sollte. 

Freue mich über deine / Ideen und Vorschläge. :)

 

 

Hi Sophie,

dein Beitrag ist zwar schon was her, aber ich trage bei Gehalt dann immer 0,01 Euro ein. Dann geht das so in den Übertrag und die LoBo weiß Bescheid.

 

Liebe Grüße

Daniela


Hallo Sophie,
in folgenden Fällen setze ich Mitarbeitende auf Auszeit: Dabei muss man jedoch auch manuelle Anpassungen hinsichtlich des Urlaubsanspruchs, bAV und bKV Beträgen vorgenommen werden. Dafür wird jedoch das Gehalt genau berechnet.
Krankheit Kind - manueller Aufwand Urlaubsanspruch ev. korrigieren, wiederkehrende Vergütungen (bKV und bAV) sollen nicht anteilig reduziert werden, nur das Gehalt. 
Langzeiterkrankung - wiederkehrende Vergütungen (bKV und bAV) sollen nicht anteilig reduziert werden, nur das Gehalt. Sobald kein Gehalt bezogen wird und keine Entgeltumwandlung erfolgt ruhen die Zahlungen zur bAV und bKV
Mutterschutz - manueller Aufwand Urlaubsanspruch korrigieren, wiederkehrende Vergütungen (bKV und bAV) sollen nicht anteilig reduziert werden, nur das Gehalt. Sobald kein Gehalt bezogen wird und keine Entgeltumwandlung erfolgt ruhen die Zahlungen zur bAV und bKV
Elternzeit - manueller Aufwand Urlaubsanspruch ev. korrigieren, wiederkehrende Vergütungen (bKV und bAV) sollen nicht anteilig reduziert werden, nur das Gehalt. Sobald kein Gehalt bezogen wird und keine Entgeltumwandlung erfolgt ruhen die Zahlungen zur bAV und bKV
Sabatical - kein Gehalts- und Urlaubsanspreuch, keine Entgeltumwandlung, daher ruhende bAV und bKV Verträge, je nach Vereinbarung mit der/dem Arbeitnehmenden

Viele Grüße, ursula


Deine Antwort