ein Mitarbeiter hat mich gefragt, ob ich für ihn einen Stellvertreter während seines Urlaubs hinterlegen kann. Ist das möglich? Ich sehe als Admin leider keine Möglichkeit, das einzutragen.
Und zweite Frage: Für ihn war es nicht möglich, da sich deren Urlaub um 1 Tage überschneidet. Kennt ihr eine Möglichkeit, wie es trotzdem geht?
Liebe Grüße
Franziska
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@Franziska.Kaiser Du kannst den Urlaubsbeantragungs-Workflow so gestalten, dass immer die Option angeboten wird, einen Vertreter anzugeben. Das ist dann kein Muss, aber kann gemacht werden. Das richtet Du über die Einstellungen ein und das gilt dann für alle Urlaubs-Workflows. VG!
Der Mitarbeiter konnte nicht seinen Standortleiter als Stellvertreter auswählen, weil sich deren Urlaub um einen Tag überschneidet. Ein Muss würde ich ungern für alle hinterlegen. Das macht nicht immer Sinn und dann kann der Mitarbeiter wahrscheinlich trotzdem seinen Vorgesetzten nicht hinterlegen, weil der 1 Tag parallel im Urlaub ist.
@Franziska.Kaiser Wie gesagt: es ist ja auch kein Muss, sondern ein Kann. Die Option, einen Stellvertreter zu hinterlegen, taucht dann nur entweder für alle oder für niemanden auf.
Das mit der Überschneidung und dass das eine Stellvertretung verhindern soll, wundert mich irgendwie. Zum einen meine ich, dass ich das in der Vergangenheit sogar schon mal für eine ganze Woche hatte und zum anderen erinnere ich mich dunkel an eine DIskussion hier in der Community, in der die Sinnhaftigkeit von genau dem Thema hinterfragt wurde. Es wurde argumentiert, dass es technisch unmöglich sein sollte, jemanden als Vertreter auszuwählen, der selbst im selben Zeitraum (wegen Urlaub oder Krankheit) abwesend ist. Und das wäre ja genau dein Beispiel, oder? VG!
Moin,
ich gehöre auch zu der Fraktion, die es als unsinnig betrachtet wenn ein MA einen anderen vertritt, während er selbst im Urlaub ist :)
Entsprechend ist bei unserem Urlaub auch bei
“Nein” ausgewählt. (“Einstellungen” → “Arbeitszeiten und Abwesenheiten” → “Abwesenheit”)
Was uns dazu führt, dass Du da auch “Ja” auswählen kannst - und der eine Tag Überschneidung stört nicht mehr :)
Gruß
Alex
P.S.:
Jedenfalls theoretisch. Ich habe noch nicht probiert was passiert, wenn die Vertretung schon Urlaub hat. Vielleicht ist die Reihenfolge da auch relevant - das müsste man mal ausprobieren.
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für Eure ganzen Antworten.
Bei uns ist das Feld oben auf JA gesetzt. Dann ist es aber anscheinend ausschlaggebend wer als erstes Urlaub beantragt.
In dieser Reihenfolge ging es dann:
1. Mitarbeiter, der die Stellvertreteranfrage schickt, beantragt Urlaub
2. Mitarbeiter / Vorgesetzter, der die Stellvertretung angenommen hat, beantragt erst dann seinen Urlaub.
Es gibt ja immer mal Ausnahmen.
Schade, dass es dann so kompliziert ist.
Liebe Grüße
Franziska
@Franziska.Kaiser Danke für Dein Update! Das hab ich noch gar nicht geschnallt, dass bei dem Thema die Reihenfolge der Antragseinreichungen relevant ist - macht ja total Sinn. Danke Dir!
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