Hallo,
durch Reisezeiten o.ä. können doch aber schnell über 10 Stunden zusammen kommen, da ist es ja dann in Ordnung. Und ist es nicht in Ausnahmefällen mit entsprechenden Pausen erlaubt?
Viele Grüße
Ina
Hallo zusammen,
ich stimme
Wäre es nicht eine Idee im ersten Schritt nicht die Technik anzupassen, sondern die Formulierung zu ändern, etwa zu “die erlaubte Arbeitszeit” o.ä.?
Und eine automatische Benachrichtigung bei Überschreitung an die Führungskraft ist ebenfalls hilfreich.
Viele Grüße
Sarah
Das Gesetz erlaubt eine Ausnahme zu max 10h, somit ist es nicht absolut verboten §7. Das macht eine systemische Handhabung schwierig, weil auch die gesetzlich erlaubte Ausnahme abgebildet werden können muss.
Ja, Ausnahmen sind möglich, aber die Latte hängt hoch! Wir hatten eine Prüfung und die Bezirksregierung versteht keinen Spaß. Ich finde den Vorschlag von SarahHen sehr gut “die erlaubte ArbZ”. Die 10 Stunden sind einfach keine Empfehlung.
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