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Teilzeitbeschäftigungsverbot

  • February 9, 2026
  • 3 Antworten
  • 23 Aufrufe

Eine schwangere Mitarbeiterin hat per sofort ein Teilzeitbeschäftigungsverbot von ihrem Arzt erhalten. Wie wird dieses in den Abwesenheiten berücksichtigt? Also quasi von 40 Stunden (VZ) auf 20 Stunden pro Woche reduziert

 

Beste Antwort von AM_HR

Hallo ​@KerstinBR,

das wird nur über einen Workaround funktionieren. Bei uns haben wir die Arbeitszeit entsprechend reduziert und dann in Datev weiterhin das VZ-Gehalt übernommen. Wenn ihr das in Personio auch unter Gehalt mit den korrekten Werten anzeigen lassen möchtet, dann müsstest ihr das TZ-Gehalt entsprechend auf das VZ-Gehalt anheben. Anders wird es nicht funktionieren. 

VG, Jan

3 Antworten

AM_HR
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  • Antwort
  • February 10, 2026

Hallo ​@KerstinBR,

das wird nur über einen Workaround funktionieren. Bei uns haben wir die Arbeitszeit entsprechend reduziert und dann in Datev weiterhin das VZ-Gehalt übernommen. Wenn ihr das in Personio auch unter Gehalt mit den korrekten Werten anzeigen lassen möchtet, dann müsstest ihr das TZ-Gehalt entsprechend auf das VZ-Gehalt anheben. Anders wird es nicht funktionieren. 

VG, Jan


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  • February 10, 2026

Guten Morgen Jan,

das habe ich mir fast gedacht. Herzlichen Dank und liebe Grüße

Kerstin


Franzi_GP
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  • Follower
  • February 10, 2026

Guten Morgen ​@KerstinBR ,

wir haben für die bessere Anzeige in Personio die Mitarbeiterin auf Teilzeit gesetzt und auch das Teilzeit Gehalt gelassen. Zusätzlich haben wir dann bei Wiederkehrende Vergütung eine zusätzliche Art zur “Erstattung Teilzeitbeschäftigungsverbot” angelegt.