Hallo, wir haben das gleiche Problem und ich kenne es aus anderen Systemen, dass man das Arbeitszeitmodell nicht nur auf eine Woche, sondern auch auf 14tägig, oder im 4 Wochen Rythmus interlegen kann.
In diesem speziellen Fall wäre, dann z.B. immer der ungerade Freitag frei und für diesen Tag müsste auch kein Urlaub genommen werden.
Würde es sehr unterstützen, wenn Personio das umsetzen könnte.
VG,
Susanne
Hallo @Janna1986 , bin mir nicht sicher, ob der Fall den wir bei uns haben und unsere Lösung für dich hilfreich ist:
Eine Kollegin hat bei einer 5 Tage Woche eine vereinbarte Arbeitszeit von 36 Stunden. Sie arbeitet jedoch 8 Stunden am Tag und hat dafür alle zwei Wochen freitags frei. Ihr Personio-Stundenmodell beläuft sich auf 36 Wochenstunden. Die Überstunden die sie somit ansammelt, “bummelt” sie an den jeweiligen freien Tag dann über die Abwesenheitsart “Genehmigter Freizeitausgleich” ab. Setzt natürlich voraus, dass die Überstunden vorher in diese Abwesenheitsart umgewandelt werden und die Kollegin ihre freien Tage entsprechend einträgt.
Für uns funktioniert das gut, weil wir somit auch keine Probleme mit der Urlaubsberechnung haben. Kommt aber am Ende sicher auch immer darauf an, wie es im Arbeitsvertrag verankert ist.
Eine Möglichkeit, Stundenmodelle mit wöchentlichem Wechsel abzubilden, würde ich allerdings auch begrüßen, da es bei uns auch mehrere Leute betrifft.
Hallo Julia,
danke für deine ANtwort. Der Urlaubsanspruch ist leider wirklich auf eine 4,5 Tage Woche berechnet. Es muss wirklich nur Urlaub genommen werden, wenn die Mitarbeiterin im Büro wäre. Sonst nicht. Deswegen funktioniert das leider nicht so. Der freie Tag ist bei uns nicht das Problem, sondern der Urlaub. .
Hallo Janna,
wir haben dieselbe Herausforderungen und noch keine wirklich gute Lösung dazu in Personio. Nun haben wir das Urlaubskontingent manuell erhöht. Dadurch paßt der Urlaubsanspruch, mit der wöchentlichen Arbeitszeit von 4,5 Tagen ist er aber nicht konsistent.
@Janna1986 Hi Janna, letztendlich ist für die Kalkulation des Urlaubsanspruchs bzw. seiner Höhe ja relevant, wie die durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Woche sich auf’s Jahr (oder den 13-Wochenschnitt) betrachtet darstellt. Das heißt, wenn es am Ende des Jahres (oder unterjährig wenn Du mithilfe des 13-Wochenschnitts drauf guckst) wirklich auf 4,5 hinausläuft, würde ich die im Arbeitsrecht geltenden Rundungsregeln anwenden und entsprechend Urlaub gewähren.
Ich habe noch mit keinem System gearbeitet, was alle denkbaren Arbeitszeitmodelle abbilden konnte. Das, was Ihr hier beschreibt mit dem 14tägigen Rhythmus des Freitags kenne ich aus der Realität auch und kriege es nirgends gut abgebildet Daher rechne ich leider auch noch viel manuell. VG!
Hallo zusammen,
zwar schon ein altes Thema, aber es gibt eine Lösung für die Anwesenheiten. Findet ihr ganz unten im Thread:
Vielleicht gibt es die schon länger, aber ich habe sie gerade gefunden
Viele Grüße
Sarah
@SarahHen Wow, das sind ja klasse Nachrichten! Vielen Dank für’s Teilen! VG!