ich suche schon länger nach einer Option, im System einzurichten, ob neue MA im Unternehmen sofort Urlaub beantragen dürfen oder ob der erstmal für die Zeit der Probezeit “gesperrt” sein soll. Kenne aktuell nur work-arounds …
Am allergroßartigsten wäre es, wenn das sukzessive Wachsen des Urlaubsanspruchs während der Probezeit mit abgebildet würde im System, sodass es technisch unmöglich ist, dass der neue MA “zu viel” Urlaub in einem zu frühen Stadium nimmt. So ließe sich der nicht so seltene Fall vermeiden, dass jemand, der die Probezeit nicht “übersteht” zu viel Urlaub gewährt bekommen hat.
Vielen Dank und viele Grüße, Nina
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Hi @Nina Hellmann,
es gibt die Möglichkeit eine Wartezeit zu aktivieren, damit erhalten die neuen Mitarbeitenden die ersten 6 Monate einen monatlichen Anspruch:
Damit wird Mitarbeitenden die ersten 6 Monate der eingestellte Anteil gegeben. Und erst nach den 6 Monaten der volle Anspruch von 30 Tagen. Die Wartezeit ist immer 6 Monate, diese ist nicht mit der Länge der Probezeit verknüpft.
Sollten es hin und wieder vorkommen, dass sich Mitarbeitende während der Wartezeit doch mal mehr Urlaubstage nehmen als sie dürften, würde ich den Vorgesetzten immer empfehlen auf dem Dashboard auf “Überprüfen” zu klicken und nicht einfach die Abwesenheit zu genehmigen. Denn dort sehen sie direkt, wenn ein Abwesenheitskontostand mal ins Negative rutscht:
Nina, hilft Dir diese Einstellung bereits weiter? - Dann wandle ich sie gerne in eine Frage um. :) Ansonsten gib mir bitte nochmal Bescheid, welche Einstellung genau Dir dabei fehlt, dann ändere ich ggf. den Titel der Idee minimal ab, damit auch andere Mitglieder direkt sehen, wofür sie hier voten können. :)
Liebe Grüße Lena
PS: Es ist vollkommen fein nur mich zu taggen, ich bekomme auch eine Info, wenn der Personio Admin erwähnt wird. :)
@Lena Richtig toll! 1000 Dank, damit hast Du mir auf jeden Fall schon mal sehr geholfen! Insbesondere die Option des Vorgesetzten, im Genehmigungsprozess auf “Überprüfen” zu klicken, kannte ich noch nicht.
Das einzige, was dann noch im Raum steht, wäre die Frage, ob es (irgendwann) möglich sein wird, die Wartezeit auch manuell anzupassen, also z.B. auf nur 4 Monate, da das oft für Azubis die Probezeit ist?
Vielen Dank für Deine Hilfe und viele Grüße, Nina
Hi @Nina Hellmann,
super gerne, freut mich, dass es Dir weitergeholfen hat! :)
Ich kann es nicht versprechen, dass genau an der Funktion gearbeitet wird. Im neuen Jahr wird auf jeden Fall ein Fokus darauf gesetzt, die An-/ und Abwesenheiten flexibler zu machen, damit die Angaben nicht mehr an Standards gebunden sind, die es oft nur in Deutschland gibt. Wie das genau aussieht und ob auch die Wartezeit davon betroffen ist, das weiß ich jedoch noch nicht. :)
Es gibt bereits eine Idee, in welcher das an die Probezeit geknüpft werden soll, wenn das interessant für Dich ist, stimme gerne dafür ab, bzw. ich füge sie zusammen, wenn das ok ist?
Liebe Grüße Lena
@Lena klasse, danke Dir! Hab dafür abgestimmt! VG, Nina
@Lena Das ist ja an sich eine super Funktion, aber: Ich habe hier ein Problem. Unser Fall ist wie folgt:
Start des Mitarbeiters am 01.05.2023 bei 27 Tagen Urlaub pro Jahr. Rein rechnerisch hat er damit in 2023 27 Urlaubstage/12 Monate*8 Monate=18 Tage Urlaub. Das System zeigt aber 18,5 Tage an, da es 27 Urlaubstage/12Monate =2,25 Tage pro gearbeiteter Monat rechnet. 6 Monate Probezeit, also 6x 2,25 Tage sind 13,5 Tage Urlaub resultierend aus der Probezeit plus noch einmal 2x 2,25 Tage für die letzten beiden Monate ergeben 18,5 Tage.
Ich habe nun neue Urlaubsmodelle definiert, in denen diese Funktion deaktiviert ist und die unangenehme Aufgabe meinem Mitarbeiter zu erklären, warum ihm jetzt ein halber Tag Urlaub abgezogen wird. Wobei 18,5 in keinem Fall korrekt ist, denn laut Gesetz ist ein Anspruch von 0,5 oder mehr auf einen vollen Tag aufzurunden und laut Rechtsprechung ein Anspruch kleiner als 0,5 als solcher auszuweisen. Es sei denn, ein Tarifvertrag regelt hier etwas anderes. Gibt es hierzu ein praktikable Lösung? Denn, wie geschrieben, die Funktion an sich finde ich klasse.
LG Martina
Hallo @MartinaWendler SL,
vielen Dank für Deine Frage!
Die Rundungslogik wird nur bei jährlichen Ansprüchen angewendet. Im Falle eines Kontingents mit Wartezeit wird der verbleibende Anspruch nach dem 6. Monat als jährlicher Anspruch betrachtet und je nach dem angegebenen Restwert gerundet oder nicht.
Du kannst hier den Abwesenheitskontostand der Mitarbeitenden über eine manuelle Anpassung ändern und Ihnen die 0,5 Tage abziehen nur.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Viele Grüße, Duc-Anh
Hallo @MartinaWendler SL,
vielen Dank für Deine Frage!
Die Rundungslogik wird nur bei jährlichen Ansprüchen angewendet. Im Falle eines Kontingents mit Wartezeit wird der verbleibende Anspruch nach dem 6. Monat als jährlicher Anspruch betrachtet und je nach dem angegebenen Restwert gerundet oder nicht.
Du kannst hier den Abwesenheitskontostand der Mitarbeitenden über eine manuelle Anpassung ändern und Ihnen die 0,5 Tage abziehen nur.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Viele Grüße, Duc-Anh
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Diese Antwort bedeutet aber auch, dass wir die Kontingentierung nicht verwenden können und anteilige Urlaubsansprüche bei unterjährigem Eintritt sowie unterjährigem Austritt weiterhin manuell berechnen oder zumindest kontrollieren müssen. @Klenk
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