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Liebe Community,

Gesetzlich gibt es 24 Tage Urlaub (Abwesenheitsart "Bezahlter Urlaub")

Wir als Firma geben 6 Tage on Top.

Also in Summe gibt es 30 Tage Urlaub für den Mitarbeiter.

 

Soll ich das in 2 Kontigenten erfassen? Also einmal 24 und einmal 6 Tage?

Wie verhält es sich im Fall einer Kündigung?

In diesem Fall stehen dem Mitarbeiter ja nur die 24 Tage gesetzlich zu. Die 6 Tage Unternehmensurlaub werden nicht weiter berücksichtigt.

Wie sieht die Best-Practice aus?

Hi @Garantiemax,

das wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. 

Zu Personio: Wichtige Info vorab, Personio kann die beiden Urlaubsarten technisch nicht unterscheiden und momentan ist es so eingestellt, dass der komplette Urlaubsanspruch bestehen bleibt, sobald ein Mitarbeitender länger als 6 Monate im Unternehmen ist und in der 2. Jahreshälfte kündigt. Zuvor verringert sich der Urlaubsanspruch anteilig, allerdings ist immer vom ganzen Urlaubsanspruch (30 Tage) auszugehen. - Also gut, dass Du fragst. 

Manche legen 2 Abwesenheitsarten mit 2 Kontingenten an und viele lassen es alles in einer Abwesenheitsart und passen es im Falle einer Kündigung an. 
Hier wurde sich auch zum Thema ausgetauscht, schau gerne vorbei: 

Wenn Du es ganz sauber trennen möchtest, empfehle ich Dir 2 Abwesenheitsarten anzulegen. Du kannst dann auch einen unterschiedlichen Verfall beim Übertrag einstellen, sollte das relevant für Dich sein. 

Liebe Grüße
Lena


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