Hi @Garantiemax,
das wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.
Zu Personio: Wichtige Info vorab, Personio kann die beiden Urlaubsarten technisch nicht unterscheiden und momentan ist es so eingestellt, dass der komplette Urlaubsanspruch bestehen bleibt, sobald ein Mitarbeitender länger als 6 Monate im Unternehmen ist und in der 2. Jahreshälfte kündigt. Zuvor verringert sich der Urlaubsanspruch anteilig, allerdings ist immer vom ganzen Urlaubsanspruch (30 Tage) auszugehen. - Also gut, dass Du fragst.
Manche legen 2 Abwesenheitsarten mit 2 Kontingenten an und viele lassen es alles in einer Abwesenheitsart und passen es im Falle einer Kündigung an.
Hier wurde sich auch zum Thema ausgetauscht, schau gerne vorbei:
Wenn Du es ganz sauber trennen möchtest, empfehle ich Dir 2 Abwesenheitsarten anzulegen. Du kannst dann auch einen unterschiedlichen Verfall beim Übertrag einstellen, sollte das relevant für Dich sein.
Liebe Grüße
Lena