ich weiß, dass laut Gesetz der AN einen vollen Jahresurlaubsanspruch hat, bei Austritt nach dem 30.06. Leider haben wir eine Klausel im Arbeitsvertrag die vorsieht, dass der Urlaub auch in der zweiten Jahreshälfte bei Austritt anteilig berechnet wird.
Gibt es eine Möglichkeit so etwas in Personio zu hinterlegen, sodass der Urlaubsanspruch dann automatisch angepasst wird?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Lilly
Beste Antwort von Support Zeitmanagement
Hallo @LouisaW,
Du hast bereits richtig erwähnt, dass Personiobei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte und einer Anstellung von mehr als 6 Monaten systemtechnisch immer den vollen, eingetragenen Urlaubsanspruch gewährt , wenn Ihr in den Einstellungen zur Kontingentregel die deutschen landesspezifischen Regeln hinterlegt habt.
Im Detail stellen wir dies auch nochmal im verlinkten Helpcenter-Artikel im Punkt 'Ende des Arbeitsverhältnisses' dar und orientieren uns hierbei am Bundesurlaubsgesetz. Dieses gilt auch für ein hinterlegtes Vertragsende.
Selbstverständlich können anderslautende vertragliche Vereinbarungen o.Ä. dazu führen, dass derAnspruch verringert werden sollte. Wie Ihr eine solche Anpassung vornehmen könnt, haben wir in diesem Artikel detailliert aufgeführt: Abwesenheitskontostände manuell anpassen. Einen weiteren hilfreichen Artikel zum Thema Urlaubsberechnung findest Du auch hier.
ich habe mal in den Kontingentregeln die entsprechende Stelle herausgesucht. 🙂 Schau Dir gerne mal den folgenden Screenshot an:
Mit diesen Einstellungen (Einstellungen > Arbeitszeiten und Abwesenheiten > Abwesenheit > Neue Kontingentregel hinzufügen) könnt Ihr eine anteilige Berechnung abbilden. 🙂
vielen Dank für deine Antwort, das ist genau das wonach ich gesucht habe.
Leider hat Personio die Voreinstellung, dass jeder MA bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte automatisch den vollen Monatsanspruch erhält. Auch wenn man es “monatlich anteilig” einstellt.
Aber kein Problem, dann müssen wir es händisch anpassen, oder diese blöde Klausel aus unseren AV streichen.. :)
trotz der Einstellung einer monatlich anteiligen Berechnung des Jahresurlaubsanspruch nach dem Austritt in der zweiten Jahreshälfte, stimmt die Urlaubsberechnung immer noch nicht. Gab es hierzu noch mal ein Update oder muss es weiterhin manuell eingegeben werde? Bei den Einstellungen kann ich ja eine monatliche oder tägliche Berechnung auswählen, weswegen wird diese dann nicht so berechnet? 🤔
Bei der Einrichtung eines neuer Kontingentregel wird mir zu Beginn aufgeführt, dass eine der landesspezifische Regeln der volle Urlaubsanspruch ist, bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte, bei der anteiligen Berechnung wiederum kann ich frei was auswählen. Sollte ich sonst zu Beginn keine landesspezifische Regeln auswählen und alles manuell einzustellen, damit es übernommen wird?
*Ergänzend: wenn ich die Regelung manuell einrichte, wird bei dem Austritt am 31.07. der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen nicht berücksichtigt und der Urlaubsanspruch wird allgemein angepasst, was dann wiederum nicht korrekt ist.
Du hast bereits richtig erwähnt, dass Personiobei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte und einer Anstellung von mehr als 6 Monaten systemtechnisch immer den vollen, eingetragenen Urlaubsanspruch gewährt , wenn Ihr in den Einstellungen zur Kontingentregel die deutschen landesspezifischen Regeln hinterlegt habt.
Im Detail stellen wir dies auch nochmal im verlinkten Helpcenter-Artikel im Punkt 'Ende des Arbeitsverhältnisses' dar und orientieren uns hierbei am Bundesurlaubsgesetz. Dieses gilt auch für ein hinterlegtes Vertragsende.
Selbstverständlich können anderslautende vertragliche Vereinbarungen o.Ä. dazu führen, dass derAnspruch verringert werden sollte. Wie Ihr eine solche Anpassung vornehmen könnt, haben wir in diesem Artikel detailliert aufgeführt: Abwesenheitskontostände manuell anpassen. Einen weiteren hilfreichen Artikel zum Thema Urlaubsberechnung findest Du auch hier.
das Thema ist zwar schon einige Zeit her, wir haben aber das gleich Problem. Wir haben in den Verträgen die Regelung, dass, wenn man in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet auf jeden Fall den gesetzlichen Anspruch erhält, aber nicht den vollen Urlaub von 30 Tagen. Es wäre klasse, wenn sich dies auch systemisch umsetzen lassen könnte und man dies nicht manuell ausrechnen und eintragen muss.
wir haben dasselbe Thema: der gesetzliche Urlaubsanspruch ist in der 2. Jahreshälfte nicht zu kürzen, nur der gewährte Mehrurlaub, daher sollte das System ja erkennen können, was der gesetzliche Urlaubsanspruch ist (das ändert sich ja nicht) und was davon der gewährte Mehrurlaub. Das wiederrum sollte doch dann umsetzbar sein, dass Personio automatisch: “Kontingent - gesetzl. Urlaub = Mehrurlaub. Mehrurlaub zwölfteln = Anspruch bei Austritt” berechnen kann.
Gibt es hierzu ein Update oder Einstellung, die wir übersehen haben?
Leider gibt es im System noch nicht die Möglichkeit, zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch und Mehrurlaub zu unterscheiden. Daher gibt es auch keine Möglichkeit nur das eine zu kürzen. Ich würde Euch aber auf jeden Fall empfehlen, dies als Feedback direkt in Eurem Personio-Account über die Funktion Feedback geben einzureichen. Das Feedback kommt direkt bei den entsprechenden Produktteams an. Und die Kraft liegt hier definitiv in der Masse: Je öfters etwas genannt wird, desto höher steigen die Chancen einer Änderung im Produkt.
Liebe Grüße 🌻
Johanna
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