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Antwort

Urlaubsanspruch berechnen Teilzeit

  • May 22, 2025
  • 3 Antworten
  • 67 Aufrufe

Hallo, 

ich habe eine Mitarbeiterin die in Teilzeit arbeitet. 
Mein Steuerberater rechnet mir den Urlaubsanspruch in Stunden aus und ich kapier es leider nicht. 
Könnt Ihr mir bitte helfen ob meine Rechnung korrekt ist ? 
Vollzeit bei 4,5 Tage Woche hat einen Urlaub von 22,5 Tage. 32 std. in der Woche.
 

Teilzeit 80% Zwei Tage Vormittags und sonst ganztags(normal). 27 std. in der Woche. 
 

Ich rechne einfach von den 22,5 Tagen 80% aus. 
= 18 Tage Urlaubsanspruch. 


So wäre meine Rechnung. 
Sende euch anbei noch die Berechnung vom Steuerberater. 
 

Ich danke schon mal für Eure Hilfe. 
 

Grüße Ramona 

 

Beste Antwort von KiCa_SK

Ich sehe die ganze Berechnung als merkwürdig an. Die Personen arbeiten doch 5 Tage die Woche mit unterschiedlichen Tagesarbeitszeiten. Daher bekommen sie doch die vollen Urlaubstage. Die Urlaubstage werden doch nur reduziert, wenn die Tage pro Woche reduziert werden. So hätte die Kraft, die drei Tage normal und zweimal am Vormittag kommt nur 18 Tage pro Jahr, was unterhalb der gesetzlichen 20 Tage läge. Daher ist in meinen Augen die Berechnung des Steuerberaters so nicht richtig, da es auch keine täglichen, gleichen Arbeitszeiten gibt, sondern diese unterschiedlich lang sind. Für mich zählen immer die Tage pro Woche als Kriterium, nicht die Wochenstunden.

3 Antworten

KiCa_SK
Brainy
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  • Brainy
  • May 22, 2025

Was ist denn euere Wochenarbeitszeit in Vollzeit (40h?)?

Und wie hoch ist der Urlaubsanspruch einer Vollzeitkraft (26 Tage?)?

So verstehe ich zumindest sie Angaben des Steuerberaters.


  • Autor*in
  • First Steps
  • May 22, 2025

 Die Wochenarbeitszeit beträgt 34 Stunden in der Woche. 
Der Urlaub ist 22,5 Tage. 
 

Kann es sein, dass der Steuerberater die Stunden bei 18 Tage nochmal reduziert hat? Bei den Stunden wären es ja nur 60% was man arbeiten müsste. Oder habe ich falsch gerechnet ? 


KiCa_SK
Brainy
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  • Brainy
  • Antwort
  • May 22, 2025

Ich sehe die ganze Berechnung als merkwürdig an. Die Personen arbeiten doch 5 Tage die Woche mit unterschiedlichen Tagesarbeitszeiten. Daher bekommen sie doch die vollen Urlaubstage. Die Urlaubstage werden doch nur reduziert, wenn die Tage pro Woche reduziert werden. So hätte die Kraft, die drei Tage normal und zweimal am Vormittag kommt nur 18 Tage pro Jahr, was unterhalb der gesetzlichen 20 Tage läge. Daher ist in meinen Augen die Berechnung des Steuerberaters so nicht richtig, da es auch keine täglichen, gleichen Arbeitszeiten gibt, sondern diese unterschiedlich lang sind. Für mich zählen immer die Tage pro Woche als Kriterium, nicht die Wochenstunden.