Answered

Urlaubsanspruch Folgejahr

  • 13 November 2023
  • 2 Antworten
  • 109 Aufrufe

Abzeichen

Hallo liebe Community,

 

ich hab da mal wieder eine Frage. 

 

Das ist unser erster Jahreswechsel und schon tauchen ein paar Fragen zum Urlaub auf. 

 

Frage Nr. 1     - wird Resturlaub manuell übernommen oder muss ich das machen? 

Frage Nr. 2     - erfolgt die Vorgabe des Jahresurlaubes automatisch so wie es im Vorjahr hinterlegt war?

Frage Nr. 3    - wenn Mitarbeiter unter dem Jahr eingetreten sind, habe ich Ihnen für das aktuelle Jahr                              nur den Anteiligen Urlaub rein gestellt. Ich habe nun die Regel erstellt das ab 01.01. die                            Vollzeit Urlaubsregel gilt. Wird dieser dann erst zum 01.01.2024 angezeigt? in unserem Fall wäre es so, das  vorab bis Mitte Januar unsere Mitarbeiter bereits Ihren Jahresurlaub planen / beantragen sollen. Wenn sie das noch im Jahr 2023 tun, habe ich dann sozusagen eine negativen Datensatz , welcher sich dann aber im Januar 2024 automatisch anpasst. Sehe ich das richtig? 

 

Ich freu mich auf eure Unterstützung / Rat/ Hilfe 

 

Kati Kraus  

 

 

icon

Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement 15 November 2023, 10:29

Zum Originalpost

2 Antworten

Benutzerebene 4
Abzeichen +5

Hi @Kati Kraus 
 

folgendes kann ich dir zu deinen Fragen sagen
 

  1. Der Resturlaub wird automatisch übernommen, es sei denn du hast in der Kontingentregel nicht hinterlegt, dass er zum Ende des Jahres verfallen/gestrichen werden soll. Das kannst du bei der jeder Kontingentregel nach Belieben einstellen.
  2. Die Vergabe geschieht je nach Kontingentregel automatisch, hier muss beispielsweise hinterlegt sein, dass die Regel am 01.01. in Kraft tritt, dann erhält der MA zum 1.01. seinen Jahresurlaub gutgeschrieben. Kannst du aber auch nach Belieben einstellen. Wir haben auch Mitarbeiter, die monatlich 2,5 Tage gutgeschrieben kriegen
  3. MA, die unterjährig eingetreten sind, haben trotzdem eine ganzjährige Kontingentregel erhalten, denke ich. Die tritt dann auch am 01.01. wieder voll in Kraft.

Derzeit ist es leider so, dass die MA ins Minus gehen, wenn Tage für nächstes Jahr schon genehmigt werden und das den Resturlaub aus diesem Jahr übersteigt. Ab dem 01.01. sollten sie dann auch dem Minus draußen sein. Dies wird auch schon in verschiedenen Threads diskutiert. Ist meiner Meinung nach auch nicht optimal.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen. Bei dem Thema Überträge kann man tatsächlich das meiste in den Kontingenten selbst einstellen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +17

Hallo @Kati Kraus,

@Caroline-Anne Lautenschläger hat die drei Punkte schon super erklärt. Vielen Dank an der Stelle dafür! 😊

Ich würde nur ergänzend noch 2 Kleinigkeiten anbringen, damit alles vollständig ist:

Zur dritten Frage: Bei Mitarbeitenden, welche unterjährig eingetreten sind, wird der Urlaubsanspruch für das nächste Jahr voll vergeben, da sie schließlich in dem neuen Jahr seit Beginn dabei sind. Wenn die Mitarbeitenden ihren Urlaub für 2024 schon im Jahr 2023 planen möchten, ist das prinzipiell kein Problem. Der Urlaubsanspruch wird dann negativ und sobald die Kontingente erneut automatisch vergeben werden (meistens zum 1. Januar), dann verrechnen sich die neuen Tage mit dem negativen Kontostand.

Den Anspruch für nächstes Jahr kann man aktuell also noch nicht im Mitarbeiterprofil einsehen. Allerdings kannst Du Dir unter Berichte > Benutzerdefinierte Berichte einen Bericht dazu erstellen.
Wähle hier bei Berichtstyp Zeitpunkt aus und wähle das Datum 01.01.2024 (wenn Eure Kontingente zu diesem Datum neu vergeben werden). Unter den Tabellenspalten fügst Du "Abwesenheitsart z.B. Urlaub - Kontostand (Tage)" aus und klickst auf Weiter. Im dritten und letzten Schritt hast Du noch die Möglichkeit einen Filter über den Bericht zu legen und dann kannst Du den Bericht erstellen.
 
Unter der Tabellenspalte "Abwesenheitsart - Kontostand (Tage)" kannst Du dann den Kontostand der Mitarbeitenden zum 1.1.24 sehen. Dazu zählt der Übertrag aus dem Vorjahr (falls die Mitarbeitenden die Tage aus dem Vorjahr mitnehmen dürfen) und der neu vergebene Anspruch.
 
Weitere Informationen hierzu findest Du unter Benutzerdefinierte Berichte erstellen.
 
Liebe Grüße,
Marlene

Deine Antwort