Skip to main content
Antwort

Urlaubsanspruch - Urlaubsbescheinigung des vorigen Arbeitgebers berücksichtigen

  • July 30, 2025
  • 2 Antworten
  • 77 Aufrufe

Forum|alt.badge.img

Hallo,

könnte bitte jemand sein Wissen teilen, wie ihr den bereits beim vorigen Arbeitgeber konsumierten Urlaub berücksichtigt bzw. in Abzug bringt?

Die Variante dafür eine eigene Abwesenheit “Urlaub beim vorigen Arbeitgeber” zu erstellen, erscheint mir wenig attraktiv. 

Weise ich allerdings die Richtlinie erst zum 1.1. des Folgejahres zu, verliere ich dadurch den Vorteil der automatischen Berechnung/Berücksichtigung der Wartezeit.

Ich bin gespannt und würde mich über das Teilen eurer best practice freuen! 😊

Liebe Grüße

Sabine

Beste Antwort von Julia Ecovis

Hallo ​@Sabine MRS 

ich würde die Standard-Urlaubsrichtlinie ab Eintrittsdatum zuweisen und dann den bereits genommenen Urlaub manuell abziehen mit einem Kommentar, bspw. “-8 Tage, bereits beim Vorarbeitgeber genommen”.

Dann wird der Urlaub einmalig abgezogen und in den nächsten Jahren wird dann der volle Urlaubsanspruch automatisch kalkuliert.

Eine andere Idee habe ich gerade auch nicht.

Liebe Grüße

Julia

2 Antworten

Forum|alt.badge.img+5
  • Helping Hand
  • Antwort
  • July 31, 2025

Hallo ​@Sabine MRS 

ich würde die Standard-Urlaubsrichtlinie ab Eintrittsdatum zuweisen und dann den bereits genommenen Urlaub manuell abziehen mit einem Kommentar, bspw. “-8 Tage, bereits beim Vorarbeitgeber genommen”.

Dann wird der Urlaub einmalig abgezogen und in den nächsten Jahren wird dann der volle Urlaubsanspruch automatisch kalkuliert.

Eine andere Idee habe ich gerade auch nicht.

Liebe Grüße

Julia


Forum|alt.badge.img+1

Hi ​@Sabine MRS,

 

wir handhaben es genauso wie ​@Julia Ecovis.

 

Lieben Gruß