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Urlaubsanspruch Werkstudenten wird falsch berechnet


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Hallo liebe Personio Community,

 

leider wird der Urlaubsanspruch für zwei unserer Werkstudentinnen falsch berechnet. Beide haben zum 15.02. gestartet und arbeiten 4 Tage die Woche, Anspruch 20 Tage pro Jahr.

Werkstudentin 1 ist befristet bis 30.09. (bei Vertragsende und Austrittsdatum hinterlegt) und es werden 12,8 Tage angezeigt.

Werkstudentin 2 ist das ganze Jahr über beschäftigt und es werden nur 11 Tage angezeigt.

 

Was mir schon aufgefallen ist: Bei beiden ist für den Februar unter “Anwesenheit” das Vollzeitarbeitsmodell 5-Tage mit 40h hinterlegt. Dies kann auch nicht gelöscht werden. Das 4-Tage Modell greift erst ab 01.03.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!

 

Liebe Grüße

Sarah

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Beste Antwort von Nina Hellmann 21 March 2023, 20:10

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3 Antworten

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@Sarah0101 Hi Sarah, hab es jetzt nur grob einmal überschlagen, aber zumindest für Werkstudentin 1 könnte das korrekt sein, meiner Meinung nach. Hab nachher auf einer langen Bahnfahrt etwas Ruhe und rechne dann mal etwas akkurater ;) VG!

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Hi @Nina Hellmann konntest du schon etwas herausfinden? :)

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@Sarah0101 Sorry für meine Langsamkeit!

Bevor ich zu meiner Rechnung komme: ich gehe davon aus, dass die 20 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr für den Fall der 5-Tage-Woche gelten, richtig? Das steht bei den Werkstudenten ja meistens so im ArbV, dass sich das Urlaubskontingent auf eine 5 Tage-Woche bezieht, sodass man entsprechend ihrer tatsächlich geleistete durchschnittlichen Anzahl Arbeitstage pro Woche (die stabil erst im Rückblick klar ist) erst genau weiß, wieviele Tage sie im Detail tatsächlich haben. Habe daher in meiner Rechnung am Ende von 5 auf 4 Tage herunter gerechnet.

Was ich ausblende ist die Frage, ab wann die beiden Werkstudentinnen diesen Urlaub in Anspruch nehmen dürfen, also nach der Probezeit oder eine Wartefrist, usw.

Folgendes sagt meine Rechnung:

Werkstudentin 1: für sie komme ich auf 10 Tage Urlaub für ihren Beschäftigungszeitraum, da sie 7,5 Monate im Jahr beschäftigt sein wird. Auf 12 Monate geguckt und bei einer 5 Tage Woche hätte sie 20 UT, runtergerechnet auf 7,5 Monate und eine 4-Tage-Woche komm ich dann auf 10. In meiner Rechnung ist eine Unschärfe drin im Vergleich zu der Systemrechnung, da ich von dem 4-Tage-Arbeitszeitmodell durchgehend ausgehe. Der Urlaubsanspruch, den Personio kalkuliert, wird vermutlich deshalb etwas höher liegen, weil der Februar ein Vollzeitmodell hinterlegt hat (warum auch immer). 

Werkstudentin 2: für sie komme ich auf einen Jahresurlaubsanspruch von 14, da sie 10,5 Monate beschäftigt sein wird im laufenden Jahr (was 17,5 Tagen entspräche) und das dann heruntergerechnet (auf die 4-Tage-Woche) 14 Tage ergibt. Auch in ihrem Fall habe ich das verkehrte Arbeitszeitmodell im Februar ausgeblendet bzw. nicht berücksichtigt. 

Ich komme also in beiden Fällen auf andere Ergebnisse :) Kann an mir liegen, vielleicht liest ja jemand mit, dem noch etwas auffällt, wo ich einen Denkfehler haben könnte. Die 30.6. - Regel greift nicht, da beide zu Jahresbeginn noch nicht beschäftigt sind, eventuell rundet Personio anders als ich, aber selbst wenn sollte das nicht so große Differenzen ausmachen. 

Was mir selbst auffällt: meine Zahlen sind sehr nah an denen von Personio dran, wenn ich nicht auf eine 4-Tage-Woche runterrechne. Eventuell liegt da das Problem. Hast Du vielleicht in den Einstellungen etwas hinterlegt, was dazu führt, dass Personio von einer anderen Anzahl Arbeitstage pro Woche ausgeht. Passt das alles mit den Zeitmodellen und dem dazugehörigen Urlaubskontingent? Ach ja, verstehe ich das richtig, dass auch beider Werkstudentin 2 ein Austrittsdatum hinterlegt ist? Ist das der 31.12.? Oder ist irgendwo eine Sperrfrist/Wartefrist für die Inanspruchnahme von Urlaub hinterlegt? VG!

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