Guten Morgen @Charlotte,
Deine Berechnung ist grundsätzlich korrekt. Wie hast Du denn die anteilige Berechnung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses im Kontingent hinterlegt? Du hast hier ja die Auswahlmöglichkeit zwischen Täglich und Monatlich anteilig. Wenn Eure Mitarbeiter bereits für die letzten Tage des Anstellmonats einen anteiligen Urlaubsanspruch haben, ist es wichtig, dass Du hier Täglich anteilig auswählst.
Viele Grüße,
Karo
Guten Morgen @KarolinDasch ,
Personio wird die 12,75 aber nie von selber auf 13 runden, auch nicht nach der von Dir beschriebenen Vorgehensweise, richtig?
Also ich musste das m.E. immer manuell korrigieren.
Beste Grüße
Dash
Guten Morgen @Dash,
grundsätzlich werden jährliche Ansprüche, die mindestens einen halben Tag ergeben, automatisch aufgerundet. So werden zum Beispiel aus 24,8 Tagen in Personio 25 Tage. Ist dagegen der Anspruch weniger als 0,5 wird er mit zwei Dezimalstellen abgebildet (z.B. 14,22 Tage = 14,22 Tage).
Ausnahmen hiervon bestehen zum Beispiel, sofern ein Vertragsende oder ein Ende des Arbeitsverhältnisses im Mitarbeiterprofil hinterlegt ist. In diesen Fällen wird der Anspruch nicht gerundet.
Wenn man von dieser Logik abweichen möchte, hat man wie Du schon sagst natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Abwesenheitskontostände manuell anzupassen. :)
Viele Grüße,
Karo
Hallo Karo,
Danke für die Aufklärung!
Exakt 0,50 Tage bleiben aber auch 0,50 Tage, richtig?
Beste Grüße
Dash
Hallo @Dash,
sofern es sich um einen Monatsanspruch handelt ist das korrekt, Jahresansprüche werden aufgerundet. Das wird einmal ganz gut in dem Helpcenter Artikel Urlaubsberechnung während der Wartezeit aufgezeigt.
Viele Grüße,
Karo
@KarolinDasch @Charlotte Hallo Ihr beiden, stolpere gerade über den Austausch zu diesem Thema, da ich bei einem Unternehmen gerade dieselbe Thematik begleite. Mein Eindruck: die Kalkulation, die Personio (genau wie die meisten anderen Tools) aufgesetzt hat, orientiert sich an den (extrem umständlichen) gesetzlichen Vorgaben, die alles andere als gut mit einem untermonatlichen Start-Termin des MA harmonieren. Der Gesetzgeber geht einfach bei vielen Themen von ganzen Monaten aus und man tut sich als Arbeitgeber keinen Gefallen, wenn man zu anderen Tagen als dem Monatsersten einstellt. Das macht das eh schon komplexe Thema nur noch komplexer … für die Zeiterfassung, die Urlaubsberechnung, Elternzeitmonate, etc. … auch für die eigenen Prozesse ist es hilfreich grundsätzlich nur zum Monatsersten einzustellen.