Skip to main content

Hallo zusammen,

bei uns in der Firma gibt es bzgl. des Urlaubsverfalls aus dem Vorjahr eine Sonderregelung. Diese besagt, dass die Urlaubstage nicht verfallen, die bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt/genehmigt wurden. Sie müssen also nicht bis zum 31.03. genommen werden, sondern bis dahin muss nur der Antrag erfolgt sein.

Nach unserer Einschätzung können wir die Option ein Datum für den Verfall des Resturlaubs festzulegen daher nicht nutzen und müssten die nicht-beantragten Urlaubstage ab 01.04. des Folgejahres selbst in der Abwesenheits-Historie rauslöschen. 

Gibt es da vielleicht doch eine schlankere Lösung?

Vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee! :)

 

Vielen Dank & liebe Grüße

Lena 

Hallo @LenaNi,

 

damit liegst Du richtig. Ich würde in Eurem Fall empfehlen, die automatische Verfallsgrenze zu deaktivieren und in den Kontingenteinstellungen “Übertrag ohne Beschränkung” auszuwählen. In einem zweiten Schritt könntest Du einen Export zur Urlaubsrückstellung generieren - inklusive der geplanten Urlaubstage. Zum 31.03. kannst Du dann durch einen Import der Abwesenheiten den neuen Kontostand pro Mitarbeiter*in einspielen.

 

Ich bin gespannt zu hören, wie andere Community User das handhaben!

 

Liebe Grüße 
Elisa


Hallo,

bei uns im Unternehmen haben wir eingestellt, dass übertragender Urlaub aus dem Vorjahr, der nicht bis zum 31.3. genommen wurde, zum 1.4. gelöscht wird. Meine Frage: Zählt hier nur genommener Urlaub oder auch geplanter Urlaub?

Beispiel: Jahresurlaub 30 Tage + 5 Tage Übertrag = 35 Tage für das laufende Jahr

Die 5 Tage müssen dann bis zum 31.3. genommen werden, sonst verfallen sie

Wenn jetzt ein Mitarbeiter 3 Tage im Februar nimmt und bereits im Februar für April nochmal 5 Tage Urlaub plant, wird am 31.3. dann etwas gelöscht? Rest wären ja dann zum 31.3. 27 Tage. Von den 8 Tagen wurden aber nur 3 Tage wirklich genommen.

Hoffe, das ist so verständlich. Danke für eine kurze Rückmeldung.

Grüße

Thomas


Deine Antwort