Hallo zusammen,
bei uns in der Firma gibt es bzgl. des Urlaubsverfalls aus dem Vorjahr eine Sonderregelung. Diese besagt, dass die Urlaubstage nicht verfallen, die bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt/genehmigt wurden. Sie müssen also nicht bis zum 31.03. genommen werden, sondern bis dahin muss nur der Antrag erfolgt sein.
Nach unserer Einschätzung können wir die Option ein Datum für den Verfall des Resturlaubs festzulegen daher nicht nutzen und müssten die nicht-beantragten Urlaubstage ab 01.04. des Folgejahres selbst in der Abwesenheits-Historie rauslöschen.
Gibt es da vielleicht doch eine schlankere Lösung?
Vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee! :)
Vielen Dank & liebe Grüße
Lena