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Hallo, 

 

ich stehe vor dem Problem, unseren Urlaubsübertrag bzw. Urlaubsverfall in Personio korrekt abzubilden. 

Wir machen einen Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und zusätzlich gewährtem Urlaub. Der gesetzliche Urlaub verfällt 15 Monate nachdem der Anspruch erworben wurde (also Ende März 2024 für Urlaub aus 2022), der zusätzlich gewährte Urlaub verfällt zum 31.03. des Folgejahres. 

 

Da ich keine zwei Kontingente zuordnen kann, sehe ich nicht, wie ich dies abbilden kann. 

 

Viele Grüße, 

Kathi

Hallo Kathi, 

wir machen es genauso und haben leider auch keine Lösung bisher gefunden. 

Wir haben für beide Urlaube die gleiche Verfallfrist, da wir unsere MA motivieren möchten, den Urlaub direkt im Jahr zu nehmen. Aber einen Workaround haben wir leider auch nicht. 

Falls jemand was weiß, freuen wir uns auch drüber!

 

LG Lisa


Hi Lisa, 

 

danke für deinen Input. Derzeit unterscheidet ihr also gar nicht? 

 

Viele Grüße, 

Kathi


Hallo Kathi, 

wir unterscheiden im Arbeitvertrag natürlich weiterhin und auch bei einem Austritt wird das richtig verrechnet. Unterjährig lassen wir es aber in der Tat gleichzeitig auslaufen und schauen dann was bis zu dem Datum nicht genommen wurde und sprechen unsere MA aktiv darauf an. Aber in der Tat schade, dass Personio da keinen Unterschied machen kann. 

 

LG Lisa
 


@Lena , kannst du uns hier vielleicht helfen? 


Hi @lisa.guenther und @KathiL21s ,

schaut mal hier. Hilft euch das weiter?

LG, Sarah


Hi Sarah, 

 

danke! Da hast du mich in meinem eigenen alten Post verlinkt ;) 

Ich hab das damals nicht hingekriegt mit den mehreren Kontingenten. Aber ich schau es mir nochmal an! Danke dir!

 

@Lena, gibt es eigentlich technisch die Möglichkeit, meine Profile zusammenzulegen? 

 

 


Hallo zusammen, 

@KathiL21s habt ihr überlegt, 2 Abwesenheitsarten anzulegen? Das ist noch so mit die einfachste Lösung, die mir dazu einfällt. 
Wie oft kommt das denn vor, dass Mitarbeitende so viel mit ins neue Jahr nehmen, dass dies auch ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch betrifft? 

Ich kenne es von den meisten Unternehmen so, wie @lisa.guenther es bei sich handhabt, vielen Dank für Deine Einschätzung an dieser Stelle. Hin und wieder unterscheiden Unternehmen hier von Anfang an auch in Personio.

In einigen Unternehmen werden die Mitarbeitenden auch angehalten, den Urlaub für das Jahr zu nehmen, oder nur ganz wenige Tage mit ins neue Jahr zu nehmen, damit auch ihre mentale Gesundheit nicht gefährdet wird.

Was Dein Profil angeht, @KathiL21s, da hat Saja ja ganz treffend gegraben. 🙂 Ich kann sie nicht zusammenfügen. Wenn Du möchtest, kann ich es löschen, damit sind Deine Beiträge dann jedoch anonym, daher würde ich ehrlich gesagt eher davon absehen. Wenn Du zu einem verwandten Thema suchst, weißt Du immerhin dann, welches Deins ist. 🙂 Solltet ihr mal Euer Passwort vergessen, oder Euren Nutzernamen ändern wollen, meldet Euch immer gerne bei uns unter community@personio.de und wir ändern das wie gewünscht für Euch ab! 

Liebe Grüße
Lena


Hallo @lisa.guenther und @KathiL21s,

ich glaube ihr werdet das Problem nur lösen können, wenn ihr zwei Abwesenheiten Urlaub anlegt und dann die jeweiligen Kontingente zuweist. Auch wir gewähren Zusatzurlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub, aber haben keine unterschiedlichen Verfallsfristen vereinbart. 

Solltet ihr zwei Arten anlegen, ergeben sich daraus aber auch weiteren Fragen/Probleme:

  • Welcher Urlaub muss vom Mitarbeiter zuerst eingebracht werden?
  • Wer kontrolliert das?
  • Was passiert bei falsch eingebrachtem Kontingent und anschließendem Verfall?
  • ….

Ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt und ob ihr daraus wirklich einen Mehrwert schöpfen könnt. Vielleicht hilft es dann doch eher die Verfallsfristen anzugleichen 😉

Ich hoffe ihr findet eine passende Lösung. 

Viele Grüße

Jan


Hallo @lisa.guenther und @KathiL21s,

ich glaube ihr werdet das Problem nur lösen können, wenn ihr zwei Abwesenheiten Urlaub anlegt und dann die jeweiligen Kontingente zuweist. Auch wir gewähren Zusatzurlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub, aber haben keine unterschiedlichen Verfallsfristen vereinbart. 

Solltet ihr zwei Arten anlegen, ergeben sich daraus aber auch weiteren Fragen/Probleme:

  • Welcher Urlaub muss vom Mitarbeiter zuerst eingebracht werden?
  • Wer kontrolliert das?
  • Was passiert bei falsch eingebrachtem Kontingent und anschließendem Verfall?
  • ….

Ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt und ob ihr daraus wirklich einen Mehrwert schöpfen könnt. Vielleicht hilft es dann doch eher die Verfallsfristen anzugleichen 😉

Ich hoffe ihr findet eine passende Lösung. 

Viele Grüße

Jan

falls das noch jemand liest - hier würde mich ein KOmmentar oder eine Erfahrung sehr interssieren. Ich richte personio gerade ein und stelle mir gerade die selben Fragen… Grüße, Torsten

 


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