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Liebe Community,

wir stehen kurz vor dem Rollout von Personio, haben aber noch ein Grundproblem das wir nicht lösen konnten. Die Übertragsgrenzen zum 31.03. sind hinterlegt, der verfallene Urlaub wird aber vom Gesamtanspruch nicht abgezogen. wie kann man das lösen?

1.000 Dank schon einmal vorab!

 

Hallo @New Normal 

hier müsste ich tatsächlich mal einen Blick auf die Historie werfen, um Dir eine Antwort geben zu können. Könntest Du einmal auf “Historie anzeigen” gehen und einen Screenshot davon machen? 

Danke und liebe Grüße

Mariell


Liebe Mariell,

vielen Dank für deine Unterstützung. Ich habe Hier eines der Paradebeispiele drangehängt:

Wenn wie manuell 5,5 Tage verfallen lassen, dann reduziert sich auto. der Gesamtanspruch (was nicht sein sollte). Rechnet man aber 32 UT - 24,5 UT dann müsste 7,5 rauskommen und nicht 13 verfügbare UT:

 

 


Hallo @New Normal 

also für mich sieht es so aus, als hätte der Mitarbeitende am 01.01.2021 gestartet, richtig? Ist es bewusst eingestellt, dass er/sie einen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2020 von 5,5 Tagen hat (manuelle Anpassung zum 31.12.2020)?

Liebe Grüße

Mariell


LIebe Mariell,

ja, das ist tatsächlich so gewollt. Wir haben eine Gruppe von Mitarbeitern, die wir via Betriebsübergang zum 01.01.2021 übernommen haben. Dieser Gruppe wurde zugsichert, dass auch ihre restlichen Urlaubsansprüche unverändert mit übergehen, diese aber am 31.03.2021 verfallen wenn sie nicht abgebaut werden.

 

LG Saida


Hallo @New Normal,

verstehe, das macht dann natürlich Sinn :) 

Jetzt habt Ihr ja die Wartezeit aktiviert für das Urlaubskonringent, die per default 6 Monate beträgt. Eine Besonderheit ist hier, dass der in der Wartezeit gebildete Urlaubsanspruch nicht im nächsten Jahr oder zur nächsten definierten Übertragsgrenze verfällt, sondern erst zum Ende der darauf folgenden Periode. Das heißt in diesem Fall wäre das zum Ende des nächsten Jahres. Wie der Urlaubsanspruch während der Wartezeit gebildet wird, findest Du auch nochmal hier in unserem Helpcenter.

Daher würde ich Dir empfehlen eine manuelle Anpassung vorzunehmen, um den Resturlaubsanspruch von 2020 zum 31.03.2021 “verfallen zu lassen”, so dass der Urlaubsanspruch dann wie gewünscht bei 7,5 Tagen ist.

Liebe Grüße

Mariell


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