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Urlaubsvertretung bei Führungskraft die selbst keine Führungskraft hat

  • March 27, 2026
  • 3 Antworten
  • 37 Aufrufe

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Gibt es mittlerweile eine vernünftige Lösung, mit der Führungskräfte (ohne eigene Führungskraft) in einer Abwesenheit eine Vertretung angeben können? Es ist nicht unüblich, dass Geschäftsführer keine Führungskraft haben, dennoch aber in eigener Abwesenheit vertreten werden müssen. Eine Sonderregelung in den Abwesenheitsrichtlinien kann nicht aktiviert/deaktiviert werden, daher ist dies keine Option.

Beste Antwort von AM_HR

Hallo zusammen,

ich glaube hier geht es nicht um den Vertreter, der in der Beantragung angegeben werden kann, sondern um die Angabe eines Vertreters, der damit auch temporär die Rechte erbt, um z.B. Urlaube von Unterstellten zu bearbeiten, richtig? 

Aktuell ist hier weiterhin nur die Möglichkeit gegeben, dass die Anträge der überstellten Führungskraft zugewiesen werden. In diesem Fall also nicht möglich, da es keine Führungskraft gibt. 

Als Workaround tragen wir temporär eine andere Führungskraft für diesen Zeitraum in den Personalinfos ein. Das kegelt dann zwar kurzzeitig die organisatorische Ordnung durcheinander, führt aber dazu, dass der reguläre Vertreter die Anträge der Mitarbeiter bearbeiten kann. 

Viele Grüße

Jan

 

3 Antworten

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • March 30, 2026

Hallo ​@Perso_Team , 

ich habe es mit unserem Geschäftsführer durchgespielt. 

Auch er beantragt Urlaub, ohne Genehmigungsverfahren. Er könnte aus dem gesamten Team eine Vertretungskraft auswählen. 

Ich bin mir aber nicht sicher, ob er das nur kann, weil er auch Admin ist. Mit einer weiteren Führungskraft kann ich es leider nicht testen, weil die alle eine übergeordnete Person haben. 

Hat jemand eine Führungskraft ohne Admin, der das  mal durchspielen kann? ​@Dash ? ​@SarahHen ? ​@AM_HR  ?

Viele Grüße


AM_HR
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • Antwort
  • March 30, 2026

Hallo zusammen,

ich glaube hier geht es nicht um den Vertreter, der in der Beantragung angegeben werden kann, sondern um die Angabe eines Vertreters, der damit auch temporär die Rechte erbt, um z.B. Urlaube von Unterstellten zu bearbeiten, richtig? 

Aktuell ist hier weiterhin nur die Möglichkeit gegeben, dass die Anträge der überstellten Führungskraft zugewiesen werden. In diesem Fall also nicht möglich, da es keine Führungskraft gibt. 

Als Workaround tragen wir temporär eine andere Führungskraft für diesen Zeitraum in den Personalinfos ein. Das kegelt dann zwar kurzzeitig die organisatorische Ordnung durcheinander, führt aber dazu, dass der reguläre Vertreter die Anträge der Mitarbeiter bearbeiten kann. 

Viele Grüße

Jan

 


KatharinaS.
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • March 31, 2026

Alternativ zu ​@AM_HR ‘s Vorschlag (Danke dafür! 🙂) könnte für längere Abwesenheiten auch noch ein gruppenspezifischer Genehmigungsworkflow für wichtige Abwesenheitsarten (wie Krankheit) hinterlegt werden.

Mehr dazu findest Du hier: Workflows erstellen

So kann individuell gesteuert werden, an wen die Anfragen gehen sollen.

Ich kann verstehen, dass dies je nach Setup und Anzahl der Abwesenheitsarten ein aufwendigeres Unterfangen sein kann. Leitet dies deshalb gerne als Feedback direkt in Eurem Personio-Account über die Funktion Feedback geben weiter. Das Feedback kommt dadurch direkt bei den entsprechenden Produktteams an.

Beste Grüße

Katharina