Gibt es mittlerweile eine vernünftige Lösung, mit der Führungskräfte (ohne eigene Führungskraft) in einer Abwesenheit eine Vertretung angeben können? Es ist nicht unüblich, dass Geschäftsführer keine Führungskraft haben, dennoch aber in eigener Abwesenheit vertreten werden müssen. Eine Sonderregelung in den Abwesenheitsrichtlinien kann nicht aktiviert/deaktiviert werden, daher ist dies keine Option.
Urlaubsvertretung bei Führungskraft die selbst keine Führungskraft hat
Beste Antwort von AM_HR
Hallo zusammen,
ich glaube hier geht es nicht um den Vertreter, der in der Beantragung angegeben werden kann, sondern um die Angabe eines Vertreters, der damit auch temporär die Rechte erbt, um z.B. Urlaube von Unterstellten zu bearbeiten, richtig?
Aktuell ist hier weiterhin nur die Möglichkeit gegeben, dass die Anträge der überstellten Führungskraft zugewiesen werden. In diesem Fall also nicht möglich, da es keine Führungskraft gibt.
Als Workaround tragen wir temporär eine andere Führungskraft für diesen Zeitraum in den Personalinfos ein. Das kegelt dann zwar kurzzeitig die organisatorische Ordnung durcheinander, führt aber dazu, dass der reguläre Vertreter die Anträge der Mitarbeiter bearbeiten kann.
Viele Grüße
Jan
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