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Hallo,

um die Verfallsfristen für gesetzlichen Mindesturlaub konform abbilden zu können, müsste man nach meinem Verständnis einen Übertragsgrenze von 15 Monaten eingeben. Personio lässt aber lediglich die Eingabe eine Datums, genauer gesagt in der Form DD.MM zu, das vermutlich immer als Datum des Folgejahrs interpretiert wird.

(Wie) Kann man das einigermaßen schlank umsetzen? Der einzige Workaround (neben einer manuellen Pflege), der mir einfällt, wäre die Einführung eines Resturlaubskontos mit Übertragsgrenze 31.03. und Übertrag aller verbliebenen Urlaubstage zum Jahreswechsel auf dieses Konto. Hat jemand bessere Ideen?

Viele Grüße,
Stefan

Hi @WanderingUnemployable,

Das hast du ganz richtig festgestellt, in Personio verfällt der Anspruch im gesetzten Monat des Folgejahres. 
Beispiel: 

  • Das Urlaubskontingent wird zum 1.1.22 vergeben, alle Tage, welche nicht bis zum 31.12.22 genommen wurden, werden ab dem 1.1.23 als Resturlaub ausgewiesen.
  • Der Resturlaub wird als Erstes im neuen Jahr abgezogen, sobald Urlaub genommen wird.
  • Sollte nicht genug Urlaub genommen worden sein und bis zur Übertragsgrenze am 31.3.23 noch etwas übrig sein, verfallen diese Tage. 

Die Übertragsgrenze wird in den Einstellungen der Abwesenheiten eingerichtet. Habt ihr diese bereits eingestellt? Oder seid ihr noch ganz neu bei der Einrichtung?
Falls Ihr die Übertragsgrenze ändern möchtet, geht gerne vor, wie hier gezeigt. Mein Kollege Marc zeigt im Video auch die genauen Schritte einem Personio Account.
Bitte ändert sie nicht einfach so ab, denn dies hat historische Auswirkungen und kann einem den aktuellen Kontostand ganz schön zerschießen. :)

Oder hast Du überlegt, den Übertrag als extra Abwesenheitsart anzeigen zu lassen und zu importieren? 
Dann empfehle ich ein 0 Tageskontingent zuzuweisen, den Übertrag zum 1.1. importieren, die Zugriffsrechte für die Mitarbeitenden freizuschalten und einen Genehmigungsprozess zu hinterlegen. Auf diese Weise müssen nur die Mitarbeitenden dran denken zuerst den Übertrag zu nehmen und dann erst den Urlaub. Außerdem müsst Ihr dran denken den Übertrag zum entsprechenden Datum manuell mit einem Kontostandsimport auf null zu setzen. Das geht alles, ist aber etwas manueller. 

Liebe Grüße
Lena


Hallo Lena,

vielen Dank für Deine Antwort. Leider habe ich meine Frage offenbar nicht klar genug formuliert. Sorry.

Wir haben eine Abwesenheitsart “Bezahlter Urlaub”, bei dem ich das Kontingent gerne so konfigurieren würde, dass Ansprüche erst 15 Monat nach Vergabe verfallen. Meine Vermutung ist, dass dies in Personio nicht (direkt) darstellbar ist.

Der beste Workaround, der mir momentan einfällt ist folgender:

(0) Erstellung einer neuen Abwesenheitsart “Resturlaub”. Erstellung einer zugehörigen Kontingentregel mit Übertrag bis zum 31.03. und einem Anspruch von 0 Tagen.

(1) Manuelle ‘Ausbuchung’ der am Jahresende im Konto “Bezahlter Urlaub” noch bestehenden Bestände.

(2) (Semi-)Manuelle Eingabe (Import) dieser Tage auf dem Resturlaubskonto.

Neben dem manuellen Aufwand muss man - wie Du richtig schreibst - bei der Beantragung und Genehmigung eines Urlaubs daran denken, dass zunächst da Resturlaubskonto abgebaut wird. Damit verliert man auch die entsprechende Funktonalität, die Personio eigentlich bereitstellt …

Viele Grüße,
Stefan

PS: Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, warum man bei der Konfiguration der Übertragsgrenze einen Kalendertag (also 31.03.) und keine Zeitspanne (also 3 Monate oder eben 15 Monate) einstellen kann.


Moin, 

drei Fragen zum Verständnis:

 

Reden wir von Deutschland, oder einem anderen Land?

Wo nimmst Du die 15 Monate her?

Bei “15 Monate nach Gewährung” - wann betrachtest Du sie als gewährt? Am 01.01. des Jahres? Alle X pro Monat?

 

Gruß

Alex


Moin Alex,


wir reden von Deutschland, aber das ist eigentlich unerheblich, weil wir den Mitarbeitern vertragsgemäß zugestehen, dass ein Teil des Urlaubs erst 15 Monate nach Ende Urlaubsjahres zu nehmen. Es tut mir leid, dass ich meiner letzten Antwort verwirrenderweise den Vergabezeitpunkt als Referenzzeitpunkt genannt habe.

 

Gruß,
Stefan


Ich vermute nicht, dass es dafür einen Regelprozess (zukünftig) geben wird. 

Gemäß Gesetz darf der gesetzliche Mindesturlaub ja eigentlich eh nur in Sonderfällen mit ins neue Jahr genommen werden. Wie man es schaffen will, ihn dann auch im kompletten Folgejahr nicht nehmen zu “können” dürfte schwer zu argumentieren werden. 

 

Um es trotzdem zu bauen hast Du vermutlich recht. 

Wenn Du es händisch im Folgejahr in ein anderes Kontingent importiert, dessen Verfall dann im Folge-Folgejahr ist, dann sollte das technisch so funktionieren. 

 

Gruß

Alex


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