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Hallo zusammen

wie geht ihr mit der Thematik “Verfall/Verjährung von Urlaubsansprüchen” im Unternehmen um?

Freue mich auf Rückmeldungen.

Viele Grüße

Karolin

Hallo @KarolinW83,

wir handhaben es so, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr zum 31.03. verfallen würde.
Allerdings ist das noch nicht vorgekommen 🙂. Sollte es aus Projektgründen nicht möglich sein,
dass der Resturlaub zum 31.03. genommen wird, verfällt er nicht.

Viele Grüße
sissi

 


Moin,

 

wir sind nur knapp ein Dutzend MA. 

Bei uns verfällt der Urlaub jetzt nicht länger, da wir nicht den Aufwand treiben wollen, der jetzt nötig wäre, um es rechtsgültig durchzuexerzieren. 

Sollte es zu viel Resturlaub werden, würde der MA direkt angesprochen werden. 

 

Gruß

Alex


Hi,

wir lassen den Resturlaub auch nicht automatisch verfallen. Wenn viel Resturlaub bei einzelnen Personen angefallen ist, sprechen unsere Führungskräfte ihre Mitarbeitenden einfach an und es wird eine individuelle Lösung gefunden. Kommt aber auch nur sehr selten vor.

Allerdings haben wir eine Erinnerung für alle Mitarbeitenden eingestellt, dass sie ihren Resturlaub bis zum 31.03. bitte nehmen sollen.

VG

lbrk


@KarolinW83 Hi Karolin, bin in verschiedenen Unternehmen aktiv, aber in den meisten wirke ich drauf hin, dass die Leute ihren Resturlaub zum 31.12. nehmen. Vor allem in Unternehmen, in denen viele Leute darüber klagen, angeblich zu wenig Urlaub zu haben, achte ich da drauf, weil viel Resturlaub haben, wenn man angeblich insgesamt zu wenig Urlaub hat, passt für mich nicht zusammen ;)

Verfallen tut ja eh nie etwas - das wäre ja gesetzeswidrig. Bei denjenigen, die (aus welchen Gründen auch immer) Resturlaub mit in das neue Jahr nehmen, gehe ich auf die jeweilige Führungskraft zu und bitte um zeitnahen Abbau. 

Was in vielen Personalabteilungen nicht so klar ist: Resturlaub mit in das neue Jahr nehmen, ist buchhalterisch (je nach Unternehmen auch steuerlich) unerfreulich und zu vermeiden. Deswegen frage ich mich in den jeweiligen Unternehmen auch immer: ist hier Spielraum für nett sein oder kommen die mit Resturlaub verbundenen Rückstellungen das Unternehmen so teuer zu stehen, dass es unverhältnismäßig wird, alle möglichen Leute Resturlaub mitnehmen zu lassen.

Und: je nach Geschäft ist das Q4 mehr oder weniger intensiv. Zu viel Resturlaub am Jahresende ist daher für mich auch immer ein planerisches Führungsversagen (was nur indirekt ein HR-Thema ist ;)).

VG!


Hallo zusammen, 

vielen lieben Dank für’s Teilen der Vorgehensweisen in Euren Unternehmen! :) 

Sollte das Thema Verjährung allgemein von der rechtlichen Seite interessant für Euch sein und ihr weitere und vor allem arbeitsrechtliche Fragen haben, macht gerne nächste Woche bei unserer Community AMA mit. 
Michael Kalbfus, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Noerr wird nächste Woche zu Gast sein. Er wird Euch sämtliche Fragen zum Thema beantworten. :) 

Liebe Grüße
Lena


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