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Hallo liebe Community,

zum 01.01.2025 sind zwei unserer Werkstudierenden zu Festangestellten geworden.

Damit müsste die Kontingentregel beim Urlaub von der Stundenregelung als Student zur Tagesregelung als Festangestellter angepasst werden (Wir haben eine Abwesenheitskategorie “Bezahlter Urlaub Werkstudent:innen”, die nach Stunden den Anspruch errechnet und eine Kategorie “Bezahlter Urlaub” der für alle mit Fixgehalt gilt und den Urlaubsanspruch nach Tagen rechnet).

Für die neue Kontingent-Zuweisung kann ich lediglich auswählen “ab Anstelldatum”, “Beginn des aktuellen Zeitraums” und “ab nächsten Zeitraum”. Ab Anstelldatum ist Quatsch, weil erst ab 01.01.2025 gezählt werden soll und nicht ab Anstellung die schon in 2022 war. Ich finde “Beginn des aktuellen Zeitraums” am sinnigsten, allerdings rechnet er dann auch rückwirkend ab Anstelldatum in 2022 und nicht ab dem aktuellen Zeitraum der immer zum 01. Januar zugewiesen wird (also in meiner Logik dann der 01.01.2025). Bedeutet es werden Tage aus dem Vorjahr mitgerechnet, was in dem Fall ja nicht korrekt ist, weil die Kontingentregel bis dato eine andere war. Habt ihr eine Lösung für das Problem? Oder muss ich “Beginn des aktuellen Zeitraums” auswählen und den Kontostand manuell anpassen? Ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache und in der Darstellung nicht wirklich sauber.

Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen! Vielen Dank schonmal!

Liebe Grüße

Marla

Hallo Marla, 

das Problem hatten wir auch schon. Bei uns war folgendes das Problem / die Lösung:

Lt. Personio muss ab Anstelldatum ein Urlaubskontingent hinterlegt sein. Man beendet dieses erste Kontingent, indem man ein neues (weiteres) aktiviert. Du darfst also die erste Kontingentregel vom Werkstudentenjob nicht löschen.  Danach hattest du schon recht mit “Beginn des aktuellen Zeitraums”. So hat es jedenfalls für uns Funktioniert. 

 

Viel Glück und viele Grüße :)


Danke ​@Jess_Dental_2024, dass Du Deine Erfahrungen mit Marla teilst!

Hat das für Dich geklappt, ​@Marla? Dann wähle Ihren Kommentar bitte noch als beste Antwort aus, damit andere Nutzer das auch direkt sehen können und wissen, dass die Frage beantwortet wurde.

Viele Grüße

Lucie


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