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Antwort

vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit

  • August 11, 2025
  • 4 Antworten
  • 20 Aufrufe

Hallo, 
wir haben jeamnden, der vorzeitig aus der geplanten Elternzeit zurückkehrt. Status ist aktiv, es ist noch die Abwesenheit “Elternzeit” erfasst. 
Reicht es, wenn ich diese Abwesenheit durch Bearbeitung mit dem neuen Datum hinterlege oder sind hier noch weitere Schritte im Personio erforderlich? Ich finde leider zu den Standard-To-Dos kein Tutorial. 
Danke Euch!
Viele Grüße

Sabine 

Beste Antwort von SarahHen

Hallo ​@Sabine.WE,

es reicht, wenn du die Abwesenheit Elternzeit entsprechend anpasst.

Weitere to-dos sind dann von eurem Unternehmen abhängig - welchen Einfluss hat die frühere Rückkeht auf Urlaubsanspruch, ggf. Bonuszahlungen? Muss die Lohnbuchhaltung noch informiert werden? Sind andere Accounts (außer Personio) deaktiviert? Müssen Benefits wieder bestellt werden?

Viele Grüße

Sarah

4 Antworten

KiCa_SK
Brainy
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  • Brainy
  • August 11, 2025

Ich würde es ganau so lösen und die Abwesenheit entsprechend enden lassen. Wenn du nicht noch an anderen Stellen Elternzeit Themen berücksichtigt hast, dann sollte dies alles sein. Es klingt nicht so, als hättest du das Arbeitsverhältnis für die Zeit ausgesetzt, da der Status auf Aktiv steht.


SarahHen
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • Antwort
  • August 11, 2025

Hallo ​@Sabine.WE,

es reicht, wenn du die Abwesenheit Elternzeit entsprechend anpasst.

Weitere to-dos sind dann von eurem Unternehmen abhängig - welchen Einfluss hat die frühere Rückkeht auf Urlaubsanspruch, ggf. Bonuszahlungen? Muss die Lohnbuchhaltung noch informiert werden? Sind andere Accounts (außer Personio) deaktiviert? Müssen Benefits wieder bestellt werden?

Viele Grüße

Sarah


  • Autor*in
  • Follower
  • August 11, 2025

Nein, ausgesetzt ist das Arbeitsverhältnis nicht, nur die Abwesenheit “Elternzeit” eingetragen. 
Ich probiere es mit der Änderung und hoffe, dass nicht nochmal irgendwo Abhängigkeiten im System sind, die ich nicht kenne :-) 
Danke Dir, Stefan!


  • Autor*in
  • Follower
  • August 11, 2025

Danke Sarah, 
den Urlaubsanspruch werde ich manuell anpassen und den Rest kläre ich mit der Lohnbuchhaltung. 
Klasse, dass es hier so schnell Hilfe gibt! :-) 

LG