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Hallo zusammen,

 

ich habe folgende Situation:

Ein Mitarbeiter ist in Elternzeit, möchte danach Teilelternzeit für Zeitraum X nehmen (Wechsel von Voll- zu Teilzeit → 16h/Woche) und an 3 Tagen pro Woche arbeiten. Der Urlaubsanspruch würde sich für den Zeitraum der Teilzeit ändern.

Rechnung: 30 Urlaubstage x Anzahl Monate der Teilzeit/12 Monate x 3 Tage pro Woche / 5 Arbeitstage = ?

Die Teilzeit würde vom 08.12.2023 bis 07.03.2023 gehen. Was ist mit den Monaten Dezember 22 und März 22? Kann ich den Urlaub auch in diesen “angebrochenen” Monaten kürzen oder werden sie geschützt durch die Elternzeit? Personio scheint mir hier leider nichts auszurechnen können.

 

Viele Grüße und besten Dank,
Alissa

Hallo @Alissa,

verstehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vom 08.12.2022 bis 07.03.2022 Teilzeit in der Elternzeit arbeiten möchte?

 

Viele Grüße

Sissi


Hallo @sissi Kistner,

er ist gerade in Elternzeit bis 07.12.2022, will ab dem 08.03.2022 in Elternteilzeit 16 Std./Woche und ab dem 08.03.202 wieder “normal” arbeiten. 

Viele Grüße
Alissa


Hallo @Alissa,

in der Elternteilzeit steht dem Mitarbeitetenden natürlich Urlaub zu. Ab dem Start seiner/ihrer Elternteilzeit: 08.12.2022 (Du schreibst 08.03. aber ich gehe davon aus, Du meinst 08.12.) steht ihm/ihr der Anteilige Urlaub für eine 3 Tage Woche zu. Diesen Anspruch kannst Du mit dieser Formel errechnen:

Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch

Du kannst in der Elternzeit den Urlaubsanspruch nur um ein zwölftel für jeden VOLLEN Kalendermonat kürzen. Das heisst, für den Dezember 2022 kannst Du nicht anteilig für die 7 Tage den Anspruch kürzen.
 

Hilft Dir das weiter?

 

Viele Grüße

Sissi

 


Hallo @sissi Kistner,

er ist gerade in Elternzeit bis 07.12.2022, will ab dem 08.03.2022 in Elternteilzeit 16 Std./Woche und ab dem 08.03.202 wieder “normal” arbeiten. 

Viele Grüße
Alissa

Hallo @Alissa ,

du meinst den 08.03.2023, oder?

Irgendwie blicke ich nicht ganz mit den genannten Daten durch gerade.

Beste Grüße

Dash


Hi @sissi Kistner und hallo @Dash 

 

ich meinte Teilelternzeit ab 08.12.2022 (bis 07.03.2023), ab dem 08.03.2023 Vollzeit. Pardon, meine fehlerhafte Schreibweise hab ich überlesen. 😅

 

Mir ist bewusst, dass ich in der Elternzeit nur für volle Monate Urlaub kürzen darf. Der Dezember ist kein voller Monat, da die Elternzeit nur bis zum 07.12.2022 geht, aber darf ich aufgrund der Teilzeit vom 08.12.2022 - 31.12.2022 den Urlaub kürzen, da er nur 3 Tage die Woche arbeiten darf?

 

Viele Grüße

Alissa


Ohje, wie auch immer ich das gerade aus Versehen selbst beantwortet habe.^^


Ohje, wie auch immer ich das gerade aus Versehen selbst beantwortet habe.^^

Ich denke, dass @Lena das schnell korrigieren wird und die richtige Antwort von @sissi Kistner markiert.

Beste Grüße

Dash


Hallo @Alissa,

ich würde das so handhaben wie Du und im Dezember den Anspruch der Teilzeit hinterlegen.

Denn (ich gehe jetzt mal von den Zahlen aus) 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr bei einer 5 Tage Woche ergeben 2,5 Tage pro Monat. Wären dann bei einer 3 Tage Woche 1,5 Tage pro Monat. Wenn Du ganz genau sein möchtest, kannst Du 0,5 Tage für den Anspruch bis einschl. 07. Dezember hinterlegen. So immens ist der Unterschied im Dezember von den Modellen her also nicht.

Einen Rechner dafür hat auch Personio :-): https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/

 

Viele Grüße

Sissi


Vielen lieben Dank, liebe @sissi Kistner. Ich wünsche dir ein schönes Wochenende. :)


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