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Hallo zusammen,

wir befinden uns aktuell in der Implementierungsphase mit Personio. Derzeit geht es bei uns immer wieder um die Thematik, wer die gestempelten Zeiten der einzelnen Mitarbeiter einsehen kann.

Wir würden es gerne so handhaben, dass entsprechend die Vorgesetzen eines Mitarbeiters zumindest Einsicht in die Zeitkonten haben, da diese auch sämtliche Genehmigungen von eingereichten Zeiten / Urlaubsanträgen, etc. genehmigen. Hier besteht nun die Frage, wie dies in Bezug auf die DSGVO Konformität zu sehen ist. Hier würde mich konkret interessieren, wie dies andere Unternehmen (ca. 100 MA) handhaben? So wirklich eindeutige Hinweise hierzu finden wir nicht. 

 

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen! 

Hallo @julian2021232,

ich werde Deine Frage vorne auf der Homepage der Community highlighten, dann sehen es weitere Mitglieder und es kommt hoffentlich ein konstruktiver Austausch zustande! :) 

Bzgl. der Einstellungen, weißt Du, wie es technisch geht, Ansichtsrechte auf die Anwesenheiten und den Standard Bericht “Anwesenheitsperioden” für seine Mitarbeitenden/Team zu vergeben?

Liebe Grüße
Lena


Hi @Lena,

danke vorab für deine Antwort und Unterstützung.

Die Einstellungen hierzu kennen wir. Ich finde es nur schwierig, hier das richtige zu definieren da das Thema Datenschutz einfach unglaublich mächtig ist. Aus diesem Grund würde es mich interessieren, wie andere Unternehmen dies handhaben bzw. was neben dem theoretischen Part in der Praxis mit Personio so Anwendung findet 😊

 

Liebe Grüße

Julian


Bzgl. der Einstellungen, weißt Du, wie es technisch geht, Ansichtsrechte auf die Anwesenheiten und den Standard Bericht “Anwesenheitsperioden” für seine Mitarbeitenden/Team zu vergeben?

Hallo @Lena ,

genau den Gedanken hatte ich auch…

Ich verlinke mal den Helpcenter-Artikel zu den Zugriffsrechten etc.:

Mitarbeiterrollen, Zugriffsrechte, Erinnerungen und Kalender – Personio

Beste Grüße

Dash


Hallo,

 

grundsätzlich gilt doch die Maxime, dass man Zugriff zu den Daten haben sollte, die man braucht um den “Zwecke” zu bearbeiten. Meiner Meinung nach gehört es zu den Aufgaben einer Führungskraft die Zeiten des eigenen(!) Teams zu kennen, überwachen und entsprechend eine Planung bzgl. Auslastung machen zu können. 

Daher sehe ich keinen Konflikt zur DSGVO.

VG


Vielen Dank @LenaL für Deine Perspektive! :)


Hallo,

 

grundsätzlich gilt doch die Maxime, dass man Zugriff zu den Daten haben sollte, die man braucht um den “Zwecke” zu bearbeiten. Meiner Meinung nach gehört es zu den Aufgaben einer Führungskraft die Zeiten des eigenen(!) Teams zu kennen, überwachen und entsprechend eine Planung bzgl. Auslastung machen zu können. 

Daher sehe ich keinen Konflikt zur DSGVO.

VG

Ich sehe das genau wie @LenaL! Es ist absolut berechtigt, dass die direkte Führungskraft die gestempelten Zeiten sieht. Darüber hinaus sollte der Kreis natürlich sehr klein sein. 

VG, Elena


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