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Hallo Zusammen,

folgendes Problem:
Wir haben ein paar Werkstundent:innen, die flexibel arbeiten und deshalb haben wir ihnen eine 5 Tage Woche zugewiesen. (15h eigentlich an drei Tagen aber unterschiedliche Tage, deshalb 5 Tage a 3h). Dementsprechend haben sie natürlich eine mauelle Urlaubskontingentregel (18 Tage bei 30 Tagen VZ Urlaub im Jahr).

Wie ist es denn jetzt, wenn sie Urlaub beantragen möchten für 3 Tage in der Woche sie aber eine 5 Tage Woche zugewiesen bekommen haben? Wir möchten ihnen nicht 30 Tage Urlaub zuweisen, da sie ja nur 3 Tage die Woche tatsächlich da sind.

Hat da jemand Erfahrung? Vielen Dank vorab. Ich hoffe ich habe den Sachverhalt verständlich dargestellt.

 

Viele Grüße :)

@Charlotte123 Hast Du hier schon mal in den übrigen Beiträgen zu diesem Thema recherchiert? Da gibt es einige, die genau Deine Frage beantworten. VG!


Zum Beispiel dieser hier:

 


Oder dieser:

 


Hallo Nina,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Die hatte ich mir tatsächlich durchgelesen,

aber dort wird leider nicht erklärt wie es dann möglich ist, dass die Werkstudenten

dann nur 3 Tage Urlaub beantragen statt 5 weil wir ihnen manuell Urlaub zugewiesen haben und nicht

aus Basis der 5 Tage Woche. Die Empfehlung der wir gefolgt sind war eine Abwesenheit zu erstellen mit “Anwesenheit während Abwesenheit als ÜS werten? Nein.

Beantragen Sie jetzt Urlaub und tragen für den Tag den Wert ihrer 3 Tage Wochenstunden ein (Bsp: Jemand arbeitet 3 Tage a 5 Stunden. Hat aber auf Grund der Flexibilität ein 5 Tage Modell a 3 Stunden und beantragt Urlaub für einen Tag und trägt 5 h ein dann sind es 2 Überstunden, weil Personio ja davon ausgeht derjenige arbeitet 5 Tage a 3h).

 

 


@Charlotte123 Ah ich verstehe, was du meinst. Letztendlich liegt die Entscheidung bei Euch, wie Ihr es abbilden wollt:

Ihr könnt ihnen entweder ein Urlaubskontingent geben, was auf Basis einer 5-Tage-Woche ist und entsprechend dann etwas höher ist und dann im Umkehrschluss bedeutet, dass sie für eine volle Woche frei 5 Tage Urlaub nehmen müssen. 

Oder Ihr gebt ihnen das “kleinere” Urlaubskontingent und dann müssen sie entsprechend für eine Woche frei auch nur (z.B.) drei Tage Urlaub nehmen.

Am Ende des Tages ist ihr tatsächlicher Urlaubsanspruch ja auch in Bewegung und von der tatsächlichen Anzahl durchschnittlich geleisteter Arbeitstage/Woche abhängig. Wenn Ihr also (einigermaßen fest) vereinbart habt, dass sie nur 3 Tage/Woche arbeiten, dann macht es am meisten Sinn, mit dem entsprechend kleinere Urlaubskontingent zu arbeiten. 

Ganz grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese flexible Art der Einsatzplanung eine konsequent standardisierte Abbildung des Urlaubsthemas nicht zulässt, da die gewünschte Flexibilität dann eben auch zu Bewegung an anderen Stellen führt. VG!


Hi @Charlotte123

hilft Dir die Beschreibung der beiden Optionen von Nina weiter?

Ich habe dem tatsächlich nichts inhaltlich hinzuzufügen, Danke Nina für die anschauliche Erklärung! 🚀

Liebe Grüße
Lena


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