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Hallo,

mir ist nicht klar, wie ich unbezahlten Urlaub in Personio hinterlege. Es scheitert ja schon am Anspruch. Es gibt ja keine generelle Anzahl an Tagen die man “beanspruchen” kann aber ich muss es ja hinterlegen.

Lege ich eine eigene Abwesenheitsart an und eine neues Kontingent und was trage ich unter Anspruch ein?
 

Gleiche Frage für die Abwesenheitsart “Sonderurlaub”, es gibt keinen jährlichen Anspruch aber es gibt ja immer wieder Tage an den man Sonderurlaub erhält.

LG

Hallo Angela, 

für den Unbezahlten Urlaub legst du eine Abwesenheitsart an und wählst die Kategorie “Unbezahlter Urlaub” aus. 
Sonst sind alle Einstellungen im Prinzip so wie bei der Abwesenheitsart “Urlaub”.

Als Kontingentregel legst du fürs erste ein Kontingent mit null Tagen an. Dann kannst du wenn MA, Tage bekommen sollen, diese manuell über das MA-Profil eintragen und dann kann der jeweilige MA die Abwesenheitsart beantragen. 

Für Sonderurlaub ist es das selbe, nur das du die Kategorie ”Bezahlter Urlaub”.  

 

Konnte ich dir helfen?

LG

Melina 


Hallo @Angela Schlenz

 

Danke für Deine Frage. Grundsätzlich kann ich @Mell nur zustimmen, jedoch ist folgender zu beachten. 

Aktuell reduziert das System das Gehalt noch nicht automatisch, wenn eine Abwesenheitsart mit der Kategorie "Unbezahlter Urlaub" eingetragen ist. 
 
Du kannst jedoch für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs eine Auszeit hinterlegen im Profil des entsprechenden Mitarbeitenden. Dann wird das Gehalt angepasst. 
 
Navigiere dafür auf das Mitarbeiterprofil und klicke oben rechts auf den Button mit den drei Punkten > Arbeitsverhältnis aussetzen:
 
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Trage dort den Zeitraum ein. Bei Abwesenheitsart musst Du nicht noch einmal den "Unbezahlten Urlaub" hinterlegen, falls dieser schon im Mitarbeiterprofil unter Abwesenheit eingetragen ist.
 
Bitte beachte: Die Funktion Arbeitsverhältnis aussetzen reduziert nicht nur das Gehalt und die Wiederkehrenden Vergütungen basierend auf der Auszeit, sondern auch den Urlaubsanspruch.
 
Weitere Informationen dazu findest Du unter Arbeitsverhältnis aussetzen und Anwesenheiten während Abwesenheitsperioden als Überstunden werten.
 
Bei Rückfragen dazu bin ich gerne für Dich da!
 
Liebe Grüße,

Lydia


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