Hallo zusammen,
wir sind aktuell am überlegen, wie sich die Gestaltung des Urlaubsanspruches bei längeren Abwesenheiten durch Krankheit bestmöglich umsetzen lässt…
Der Urlaubsanspruch bleibt während der Krankheit ja weiterhin bestehen und verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres - was den gesetzlichen Urlaubsanspruch angeht, ist dies klar definiert. Für den betrieblichen Mehrurlaub wäre jedoch eine vertragliche Vereinbarung denkbar, die den Urlaubsanspruch in Fällen der längeren Krankheit regelt, um die Frist für den Verfall dort kürzer zu halten.
Bisher haben wir keine derartige Klausel in Verwendung, aber vllt hat jemand dort Erfahrungen und/oder andere Best Practices für ein elegantes Handling?
Danke im Voraus!
Beste Grüße aus OWL,
Sonja