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Hallo zusammen,

um Über- und Mehrstunden richtig abzubilden, sind wir auf “Zeitausgleich in Stunden” als Abwesenheitsart umgestiegen. Aktuell machen wir es so, dass ich manuell Mehr- und Überstunden, die nicht abgegolten sind oder am Wochenende/auf Messen geleistet wurden (unter Berücksichtigung des jeweiligen Zuschlags) in Zeitausgleich in Stunden umwandle. Diese können unsere Mitarbeiter:innen dann auch ganz normal beantragen. Das Problem ist, dass hierfür anscheinend keine Genehmigung notwendig ist, wie es beispielsweise bei normalem Urlaub ist.

Gibt es eine Möglichkeit einzustellen, dass beim Zeitausgleich in Stunden ebenfalls die Abwesenheit durch die Führungskraft freigegeben werden muss?

Vielen Dank für Tipps und liebe Grüße,

Takemi

Hi Takemi,

 

du musst noch in den Einstellungen unter Workflows/Genehmigungen den Genehmigungsprozess hinterlegen. Also Beispielsweise zu genehmigen durch Vorgesetzten oder HR…


Liebe Grüße


Nina


Zur Ergänzung von @n.saas füge ich mal noch einen Helpcenter-Artikel hinzu: Genehmigungs-Workflows einrichten (Implementierung) – Personio


Aaah, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!


@Elena @n.saas 

Hallo nochmal,

ich habe das ganze nun nochmal getestet.

  1. Ich hatte die Abwesenheitsart “Zeitausgleich in Stunden” erstellt
  • Kategorie: Sonstige bezahlte Freistellung
  • Zeiteinheit: Stunden
  1. Ich habe bei “Workflows” unter “Genehmigungsanfragen” für die besagte Abwesenheitsart den Standard-Genehmigungsschritt: “1. Vorgesetzter” angelegt. (Hatte Probeweise auch eine Sondergenehmigung für eine einzelne Mitarbeiterin getestet).
  2. Unter “Mitarbeiterrollen” ist die Kollegin, die die Abwesenheit freigeben können soll, als “Vorgesetzte” hinterlegt und dort sind entsprechend auch die Rechte für die Genehmigung zugewiesen.

Trotz dieser Maßnahmen kann die Mitarbeiterin immer noch selbst ihren beantragten Zeitausgleich in Stunden freigeben.

Habt ihr eventuell noch einen Tipp was ich übersehen haben könnte?

Danke und liebe Grüße,

Takemi

 


Hi @takemi_derschmidt,

wie sieht denn die Mitarbeiterrollen der Mitarbeiterin aus, die den Urlaub beantragt? Welches Recht hat sie auf den Zeitausgleich in Stunden? 

 

LG, Elena


Hey @Elena ,

danke das war das Problem! 

Sie hatte das Recht, den eigenen ZA in Stunden zu verwalten.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung,

Takemi


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