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Hallo liebe Community,

ist es möglich, dass Arbeitszeiten von Mitarbeitern nur bis zur Abrechnung selbstständig geändert werden können?

Bzw. dass nur im Falle einer nachträglichen Änderung der Vormonate eine Genehmigung des Vorgesetzten erforderlich ist?

Vielen Dank vorab und liebe Grüße!

Hallo @L. H.,

aktuell ist so etwas noch nicht möglich, dies automatisch einzustellen. 

Eine Möglichkeit, ist es manuell während der Vorbereitung der Lohnbuchhaltung, das Bearbeitungsrecht für ein paar Tage zu entziehen. (Bei uns intern wird das beispielsweise für manche Angaben gemacht.) 
Das ist vielleicht nicht ideal, aber zumindest eine Möglichkeit. :)

Handelt es sich hierbei um Stundenlöhner, sodass die gearbeiteten Stunden auch die Höhe des Lohnes beeinflussen? Oder was ist der Hintergrund dieser beiden Ansätze?

Liebe Grüße
Lena


Hallo @Lena ,

vielen Dank für die Info.

Richtig, es geht vor allem um die Stundenlohnempfänger, die grundsätzlich ihre Zeiten ohne Genehmigung eintragen aber nach der Lohnperiode keine Änderungen mehr vornehmen sollten. 

Liebe Grüße

Lilli


Hallo @L. H.,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. 

In unserem Produkt-Team werden die Einstellungen zu nachträglichen Änderungen zukünftig eine Rolle spielen. Sie haben das für das nächste Jahr vor anzugehen. :) 

In der Zwischenzeit kann ich nur empfehlen, einen Genehmigungsprozess dahinter zu legen, sodass Vorgesetzte auch mitbekommen, wenn die Zeiten Eintragung in der Vergangenheit liegt. Es gibt hierzu bereits eine Idee in Ideation: 

Sollte es hier ein Update geben, aktualisieren wir den Status und bei möglichen Test/Feedback Interviews verlinken wir sie auch immer gerne unter der Idee. :) 

Wenn weitere Community Mitglieder ihre Erfahrungen und Tipps teilen möchten, tauscht Euch super gerne aus! 😊

Liebe Grüße
Lena


Hallo zusammen, 

wir waren heute auch schon an dem Punkt, an dem es sehr sinnvoll wäre, wenn man nachträgliche Änderungen der Anwesenheit an einen Genehmigungsprozess knüpfen könnte. 

Es wäre super, wenn zukünftig die Möglichkeit bestehen würde, dass man Anwesenheiten zwar ohne Genehmigung erfassen kann, aber Änderungen, die beispielsweise länger als zwei Tage zurückliegen, vom Vorgesetzen genehmigt werden müssen. 

Vielleicht gibt es ja vor dem nächsten Jahr da schon diese Option….? 😇😉

 

LG, 

Hanna13


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