Abruf der eAU - Abmahnung


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Hallo zusammen,

wie geht ihr mit Mitarbeitern um, die zwar sagen, dass sie krankgeschrieben sind, die AU aber elektronisch nicht abrufbar ist? Ab welchem Zeitpunkt können wir sicher sein, dass tatsächlich keine AU vorliegt, es sich um ein unentschuldigtes Fehlen handelt und wir abmahnen dürfen?


12 Antworten

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das kann tatsächlich bis zu 3 Wochen dauern, vor allem gibt es ja auch immer noch Probleme in der Übertragung..

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Da kannst du dir leider gar nicht sicher sein, bei uns gibt es immer noch Ärzte, die die Übermittlung gar nicht oder sehr Zeitversetzt wahrnehmen. Auch Krankenhäuser sind da manchmal sehr langsam. Oder es wird nur der Aufnahmetag eingespielt. Ich hab schon alles gehabt und frage jetzt bei den Mitarbeitern immer nochmal nach, dann haben sie nochmal Zeit mir was zu liefern. Ansonsten ist es derzeit unentschuldigt fehlen. 
 

lg Sabine

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Vielen Dank für die Antworten! 

Also viel Geduld haben und den Mitarbeitern einmal mehr vertrauen :-)

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Hallo annipauska,

erfahrungsgemäß funktoniert das übermitteln der eAU von den Ärzten zu den Krankenkassen bei uns in NRW zumindest problemlos.

Die Arztpraxen händigen aber auch immer noch AU´s in Papierform aus, auch wenn dies nicht mehr verpflichtend ist laut Bundesärztekammer.

Wir hatten in der Übergangszeit unsere Angestellten verpflichtet, bis auf widerruf weiterhin die AU an die Personalabteilung per Scan zu schicken, bzw. weiterhin den upload nach Personio zu nutzen. Das hat auch reibungslos funktioniert.

Viele Grüße -Ibbi

 

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Hallo zusammen,

wie geht ihr mit Mitarbeitern um, die zwar sagen, dass sie krankgeschrieben sind, die AU aber elektronisch nicht abrufbar ist? Ab welchem Zeitpunkt können wir sicher sein, dass tatsächlich keine AU vorliegt, es sich um ein unentschuldigtes Fehlen handelt und wir abmahnen dürfen?

Hallo @annipauska

wir stehen vor der gleichen Herausforderung und haben schon oft überlegt wie wir das handhaben können. Da es glücklicherweise nur sehr wenige (und immer die selben) Mitarbeitenden betrifft haben wir ähnlich wie sicher viele andere auf “abwarten und Geduld haben” gesetzt. Im Zweifel kann man bei der Person auch direkt anfragen ob es eine in Papierform gibt - wenn konkrete Gründe vorliegen.

Ich hoffe das klappt irgendwann schneller & zuverlässiger….

 

Liebe Grüße,

Felix

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Hallo ihr Lieben,

super, dass sich schon ein paar User*innen Deinem Diskussionsthema angeschlossen haben @annipauska 😇

Bzgl. der verzögerten Zustellung der eAU würde ich die Schreibfeder noch an paar weitere Mitglieder richten @Joram @RueVe @Andrea B. @Evren ✍️

Ich denke die Richtung wird in das Gleiche gehen “Vertrauen und Geduld” aber ich bin trotzdem sehr gespannt, wie das Thema von der Community aufgegriffen wird.

Als kleine Lektüre, verlinke ich Dir noch 2 Artikel zur eAU aus unserem HR-Lexikon:

Liebe Grüße,
Melissa

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@annipauska 
 

da du von Abmahnungen sprichst, ist wohl nicht mehr viel Vertrauen übrig. 

Ich gehe davon aus, dass es sich um einen gesetzlich versicherten Mitarbeitenden handelt. Jede*r Patient*in bekommt von seinem Arzt*in eine AU in Papierform ausgestellt. Dort befindet sich zwar die Diagnose drauf, aber man kann in einem solchen Fall auch von den Mitarbeitenden verlangen diese Bescheinigung hochzuladen. Selbstverständlich sollte der MA die Diagnose abdecken. 

Du kannst die Krankmeldung aber auch noch einmal rausnehmen und noch mal einstellen um den eAU Abruf neu anzustoßen. Vielleicht hilft es. 

Sollten alle Stricke reißen, mal bei der Krankenkasse anrufen, ob dort was vorliegt. Je nach Sachbearbeitung bekommt man wenigstens den Hinweis auf eine AU. 

LG
Andrea

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Das Ganze beschäftigt mich tatsächlich auch ziemlich.

Abmahnungen wegen verspäteter Vorlage der AU war in meinem letzten Unternehmen der Großteil meiner Abmahnungen. Mit Einführung der eAU sind jetzt die AG in der aktiven Rolle, nicht mehr die AN. Dadurch geht das so nicht mehr.

 

Wegen der meist verzögerten Rückmeldungen der Krankenkassen sind wir als AG hier deutlich im Nachteil, denn für uns gilt für Abmahnungen noch immer die 2 Wochen Frist nach Bekanntwerden.

 

Was also tun, wenn der MA mitteilt, dass er für eine Woche krankgeschrieben ist, aber nach Wochen noch immer keine Rückmeldung der KK vorliegt?

 

Anrufe bei der KK sind häufig nicht von Erfolg gekrönt – Thema Datenschutz.

SVNet als alternativer Weg ist mit erheblichem manuellem Mehraufwand verbunden, was meiner Meinung nach dem Sinn und Zweck des „vereinfachten Verfahren durch die eAU“ widerspricht.

Den MA um das Papier-Dokument bitten könnte problematisch sein, da keine rechtliche Pflicht zur Vorlage dieses speziellen Dokumentes vorliegt.

 

In der Theorie bleiben uns als AG also nur heikle Umwege über „Pflichtverletzung“, „unentschuldigtes Fehlen“ oder notfalls sogar „unwahre Tatsachenbehauptung“.

Der Knackpunkt wird dabei jedes Mal die Mitwirkung des AN sein, da es zwar weiterhin die Meldepflicht gibt, die Nachweispflicht aber dafür nicht mehr beim AN liegt. Ist die Meldepflicht erfüllt steht der AG also im Regen.

Wenn bei uns eine Krankmeldung nicht digital vorliegt fragen wir direkt beim Mitarbeiter nach, das wir eine Kopie (mit geschwärzter Diagnose) von ihrem Ausdruck bekommen. Das hat bisher immer einwandfrei funktioniert. Und wer das nicht vorweisen kann, ist aus meiner Sicht dann Unentschuldigt.

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Hallo zusammen,

ergänzend dazu habe ich eine weitere Frage.

Wie formuliert ihr in den Arbeitsverträgen, dass ein Attest vorgelegt werden muss?

“Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vom 1. Tag an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angegeben, so ist der Arbeitnehmer ebenfalls verpflichtet, vom 1. Tag der Fortdauer der Krankheit den Arbeitgeber zu informieren sowie eine Folgebescheinigung vorzulegen.”

Ich habe ein “Problem” mit der Formulierung “vorlegen”. Das funktioniert durch die automatische Übermittlung nicht mehr. Aber eine Verpflichtung der Krankschreibung besteht weiterhin.

Freue mich auf Antworten.

Herzliche Grüße

Anni

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Ich habe aufgrund der eAU unseren kompletten § zur Arbeitsunfähigkeit angepasst.

Die fehlende Nachweispflicht habe ich daher ein wenig umschiffen müssen in dem ich eine schriftliche Meldepflicht eingeführt habe, die ausdrücklich an eine spezielle EMail Adresse geschickt werden muss. Außerdem der Hinweis, dass der AG über jede Verlängerung oder Veränderung der Arbeitsverhinderung auf selbigem Weg auf dem Laufenden zu halten ist.

Wir schließen vertraglich die Meldung via Telefon, SMS oder andere Wege aus und stellen dadurch so gut es geht sicher, dass wir über krankheitsbedingte Ausfälle informiert werden.

Mehr können wir denke ich nicht tun

 

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Heute tut sich ein neues Problem in Sachen eAU auf.

Einer meiner Leute war >1 Woche krankgeschrieben, in Etappen, nicht am Stück. Die Abfrage läuft seit Wochen ins leere.

Den MA drauf angesprochen ist er natürlich total schockiert, ruft seinen Hausarzt an und bekommt dann gesagt “Ja sorry, ich kann das mit dieser neuen AU nicht, das klappt irgendwie nicht” und der Knaller: “wir dürfen rückwirkend keine AU ausstellen”

 

Der Fehler liegt klar beim HA, mein MA ist total panisch und ich stehe mit leeren Händen da.

 

Theoretisch müsste ich jetzt meinen MA abmahnen wegen fehlender AU, obwohl es nicht seine Schuld ist und ich auch weiß, dass er nicht bummeln war sondern krank daheim.

 

Hatte jemand sowas schon?

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