Liebe Community,
vor einigen Tagen hieß es vom Bundesarbeitsgericht (BAG): Alle Arbeitgeber in Deutschland stehen bereits jetzt in der Pflicht, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Doch was genau bedeutet das nun für Arbeitgeber?
Wir haben hier die wichtigsten Fakten für Euch zusammengefasst:
- Das Bundesarbeitsgericht entschied im September 2022: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits heute und – Stand jetzt – für alle Arbeitgeber.
- Bisher liegt nur eine knappe Pressemitteilung zu dem Urteil vor – erst die zu erwartenden Entscheidungsgründe werden Klarheit über die konkrete Ausgestaltung der Pflicht geben.
- Bis dahin sollten sich alle Arbeitgeber dringend mit Möglichkeiten zur rechtskonformen Zeiterfassung auseinandersetzen und entscheiden, welches System ihren Anforderungen am besten entspricht.
- Das Urteil (1ABR 22/21) wird sich zwangsläufig auf Themen wie flexibles und mobiles Arbeiten sowie die Vertrauensarbeitszeit auswirken.
- Der Gesetzgeber hat noch keine klaren Regelungen für die Arbeitszeiterfassung getroffen, da die Rechtsprechung den Gesetzgeber gewissermaßen “überholt” hat.
Das bedeutet, dass sich Arbeitgeber ohne Arbeitszeiterfassungssystem nun nach eine Lösung umschauen müssen, wie sie die neue Regelung umsetzen können. Außerdem stellt sich die Frage was das ganze für die Vertrauensarbeitszeit bedeutet.
Was sind Eure Gedanken und Erwartungen zum BAG-Urteil?
Weitere Informationen und Ratschläge von Rechtsanwältin Sarah Klachin von der Kanzlei Pinsent Masons findet Ihr hier in unserem HR Blog Artikel.