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Beschäftigung von Studierenden aus Drittstaaten


Kann mir jemand sagen, ob es sich hier um 120 Kalendertage oder Arbeitstage handelt?

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3 Antworten

Dash
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  • 1691 Kommentare
  • 30. September 2024

Hallo @Klotz35 ,

von dem, was ich kenne und auch gelesen habe, sind es Arbeitstage.

Siehe auch hier:

Studierende aus dem Ausland (make-it-in-germany.com)

Hier ist allerdings bereits von 140/280 Tagen die Rede. Ich kannte nur die 120/240. Aber die Quelle ist aktuell und verlässlich.

Beste Grüße

Dash


D_Madre
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  • 108 Kommentare
  • 1. Oktober 2024

Das ist korrekt, Dash.

Offenbar wurden die 120 Tage Anfang des Jahres auf 140 Tage verlängert, denn ich kannte auch nur 120 Tage.

Ich habe allerdings selbst erst auch vor wenigen Wochen mit der Ausländerbehörde in Marburg telefoniert, und da wurden mir die 140/280 Tage bestätigt. 

 

Was ich bei der ganzen Diskussion jedoch etwas vermisse, ist der sonst übliche Satz im Aufenthaltstitel, welcher die Beschäftigung im Rahmen des Studiums ohne Beschränkung erlaubt. Das erspart dann das ganze Tracken, da üblicherweise  die Studis/Werkis ja nicht fachfremd beschäftigt werden. 

Viele Grüße

Dominik


Melissa
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  • 210 Kommentare
  • 1. Oktober 2024

Hallo @Klotz35 🙌

vielen lieben Dank für die Rückfrage zur Community-Diskussion: 

Ich habe Deinen Kommentar in einen neuen Post für den HR Think Tank umgewandelt.

@Dash @D_Madre vielen lieben Dank für Euren Input und das Update zur Regelung! 🚀
Zusätzlich zur Quelle von @Dash kann ich auch den Infoflyer des Studierendenwerks empfehlen - dort ist auch von 140/280 die Rede. 

Beste Grüße,
Melissa


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