Bestätigung Elternzeit


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Hallo,

ich habe da mal eine Frage, die jetzt nichts mit den Einstellungen in personio zu tun hat und hoffe es ist ok :)

Die Bestätigung der Elternzeit vom Arbeitgeber: mit welchem Datum bestätigt ihr das?

Bsp.: eine Mitarbeiterin beantragt vom 05.02.2023 bis zum 04.02.2024 Elternzeit. Entbunden hat sie am 05.02.2023

Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten und es scheiden sich die Geister was richtig ist…

  1. Bestätigung wie beantragt ab Geburtsdatum, also vom 05.02.2023-04.02.2024
  2. Bestätigung nach Ende des Mutterschutzes, also vom 03.04.2023-04.02.2024

Ich freue mich auf eure Meinungen :)

VG


8 Antworten

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@Michaela S. Hallo Michaela, die Elternzeit beginnt an dem Tag, der auf das Ende des Mutterschutzes (nach der Geburt) folgt. Nach der Geburt ist die Mutter 8 Wochen in Mutterschutz. An n+1 beginnt die Elternzeit. Dein Beispiel 2. ist daher richtig. VG!

PS: Die Argumentation der Geister, die für Nr. 1 argumentieren, würde ich gern mal hören ;)

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@Nina Hellmann

Danke, genauso sehe ich das auch. So haben wir es bei meinem alten Arbeitgeber auch gemacht. Der neue Arbeitgeber rechnet über ein Lohnbüro ab und die waren jetzt anderer Meinung. Argument: “die Elternzeit für das Elterngeld muss ja auch ab Geburtstag beantragt werden”...

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@Michaela S. Das Argument habe ich noch nie gehört und halte ich auch für verkehrt. Geht es denen um den Zeitpunkt der Antragstellung oder um den Beginn der zeitlichen Phase? VG!

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@Nina Hellmann es geht um das Schreiben des Arbeitgebers, der dem Arbeitnehmer die beantragte Elternzeit bestätigt.

Also AN schreibt: ich möchte Elternzeit von … bis … beantragen.

AG schreibt: Wir bestätigen den Antrag von ??? bis ….

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@Michaela S. Ach so, ja, das ist ja erstmal relativ klar: der AG kann nur das genehmigen/bestätigen, was der AN beantragt hat. Wenn der AG nicht einverstanden ist mit dem Timing, kann er es erstmal nur ablehnen und den MA um Korrektur bitten. 

Wenn das Kind schon geboren ist, muss der MA das Timing wie oben in deinem Beispiel 2. beantragen. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, ist es ja eh erstmal noch pending, weil vom tatsächlichen Geburtstermin abhängig. VG!

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@Nina Hellmann meistens ist es ja so, dass die Mitarbeiterin die Elternzeit grundsätzlich ab Geburtstag beantragt. Die meisten rechnen sich nicht den Mutterschutz aus und beantragen die Elternzeit danach.

Deswegen geht/ging es jetzt um den Zeitraum den der Arbeitgeber dann auf die Bescheinigung schreibt. Sei es in dem Bestätigungsschreiben oder auch auf dem Antrag zum Elterngeld. Da steht ja auch Elternzeit wurde beantragt von… bis…

Grundsätzlich egal was der Mitarbeiter schreibt, wollte ich gerne wissen welchen Zeitraum ihr so nehmt. Ab Geburtstag oder ab Ende Mutterschutz? Wenn das Geburtsdatum feststeht und alles rechtzeitig beantragt wurde. Elternzeit ablehnen kannst ja nicht.

VG

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@Michaela S. Ah ok, verstehe. Also ich habe den Fall tatsächlich super selten gehabt, dass eine werdende Mama den Zeitraum im Antrag schon falsch formuliert hat, aber wenn der Zeitraum mal verkehrt war (hatte gerade letzte Woche, wo ein Papa den 13. Lebensmonat des Kindes Ez nehmen wollte, aber im Monat verrutscht war), habe ich um Korrektur gebeten, da sonst spätestens auch die Elterngeldstelle meckert. VG!

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Hi zusammen,

tatsächlich ist die offizielle/gesetzliche Regelung die zeitliche Abgrenzung zwischen Mutterschutz und Elternzeit wie von @Nina Hellmann bereits beschrieben. So auch die Antworten im Familienportal der Bundesregierung - welche Überraschung :-).

Jedoch ist die Auswirkung auf den Bezug des Elterngeldes nicht zu vernachlässigen, da das Elterngeld für volle Monate ab dem Geburtstermin (bspw. 06.02.2023) gerechnet wird, weswegen der Beginn einer Elternzeit datumsbezogen sechs Wochen nach der Geburt (bspw. dann der 14.03.2023) dazu führt, dass das Elterngeld sehr wahrscheinlich gekürzt wird.

Da der Mutterschutz gesetzlich auf die Elternzeit angerechnet wird, kann ich - und so auch die Erfahrung aller bisher gestellter Anträge mit denen ich zu tun hatte - nur empfehlen als Beginn der Elternzeit den Tag nach der Geburt zu nehmen bzw. der Antragstellerin/dem Antragsteller diesen Beginn für den Antrag zu empfehlen. Dies ist auch aus der Erfahrung ein wichtiger Hinweis für Väter, die bspw. nur einzelne Monate wählen, da auch hier die Berechnung des Elterngeldes wieder auf das Datum der Geburt zurück berechnet wird (bspw. dann der 06.10.2023 anstatt dem 01.10.2023).

@Michaela S., eine Bestätigung erfolgt am Ende jedoch immer auf das Datum, welches beantragt wurde, da dies die Entscheidung von Vater oder Mutter ist und nicht die des Unternehmens. Wir arbeiten bei uns auch mit zwei Bestätigungen, zunächst mit dem errechneten Geburtstermin und der (im Regelfall) direkt anschließenden Elternzeit und versenden dann eine erneute finale Bestätigung mit dem tatsächlichen Geburtstermin und der (im Regelfall) anschließenden Elternzeit.

Tatsächlich habe ich in meiner Laufbahn bisher noch nie einen Antrag “nach” dem Mutterschutz bekommen.

LG, Florian

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