Skip to main content

Hallo Zusammen,

ich habe eine Mitarbeiterin die ab April 2023 ins Aulsand will. Wir haben dort keine Niederlassung, so dass eine Entsendung nicht in Frage kommt. Wir möchten Sie gerne weiter beschäftigen und ihr einen Freelancing Vertrag für dieses Zeit anbieten. Wie verhält es sich da mit dem aktuellen AV? Kann man diesen ruhen lassen oder muss diesen als Aufhebung beenden? Danke vielmals für Eure Hilfe und Rückmeldung. LG Katja

Hallo,

wir haben uns sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Entsendung und Niederlassung ist nicht miteinander gekoppelt. Vielleicht hilft dieser Artikel:

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/coronavirus-arbeitgeber/workation-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2104310

VG


@Katja Couve Empfehle den Austausch mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater. Das sind hochkomplexe Themen, die auch hochprofessionelle Gestaltung brauchen - schon um zu verhindern, dass Ihr da in heftige Haftungen reinrauscht … VG!


Hallo @Katja Couve ,

dem Rat von @Nina Hellmann kann ich mich nur anschließen, das Thema ist nach meinem Kenntnisstand echt heikel.

Hier mal ein Link mit Hintergründen, die von einer Anwaltskanzlei kommen:

„Workation“: Mobiles Arbeiten im Ausland - Küttner Rechtsanwälte – Fachkanzlei für Arbeitsrecht (kuettner-rechtsanwaelte.de)

Oder hier etwas allgemeiner: 

Arbeiten im Ausland: Vor- und Nachteile - Arbeitsrecht 2023 (arbeitsrechte.de)

Beste Grüße

Dash


Hallo @Katja Couve,

heikles Thema. Auch einen Vertrag als Freelancer ist schwierig, Thema Scheinselbständigkeit.

Ich kann auch nur zum Austausch mit einem Anwalt raten.

Mittlerweile gibt es auch Agenturen über die der Einsatz im Ausland abgewickelt wird (Lohnabrechnung, rechtssicherer Vertrag...). Damit habe ich allerdings keine Erfahrung.

Viele Grüße
Sissi


@Katja Couve Guter Hinweis von @sissi Kistner Über die Agenturen, die Unternehmen dabei unterstützen, lese ich in letzter Zeit ständig. Die bieten sowas wie eine Paketlösung an: wenn du dich für diese Art des Auslandsaufenthalts für deine MA entscheidest, musst du xyz beachten/machen. VG!


Hallo @Katja Couve, ich bin neugierig. Habt ihr eine Lösung für die Mitarbeiter*in gefunden? LG


Deine Antwort