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Hallo zusammen 😊,

Ich habe eine Frage zu PraktikantInnen und würde mich über Input sehr freuen 🙂.

Kann man bei einem freiwilligen Praktikum nach §26 BBiG (also zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten etc.) bei einer Praktikumsdauer von 6+ Monaten den Mindestlohnanspruch umgehen z.B Klassifizierung als Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III?

 

Nach einer etwas holprigen Übernahme der Personalgeschäfte, wurde Ich von unserer Lohnbuchhaltung darauf hingewiesen, dass eine Praktikantin mit einer Praktikumsdauer von mehr als 3 Monaten keinen Mindestlohn erhält. Jetzt versuche Ich herauszufinden, ob es dafür einen Grund gibt, aber alle Merkmale die vom Mindestlohn ausschließen treffen nicht zu (Pflichtpraktikum, weniger als 3 Monate zur Orientierung oder während einer Ausbildung).

Das einzige, was mir einfällt wäre die Klassifizierung des Praktikums als “Einstiegsqualifizierung” nach § 54aq SGB III aber damit hatte Ich bisher noch nicht zu tun.

Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt oder fällt ein anderer Grund ein? Sonst handelt es sich um einen Fehler der korrigiert werden muss. 😊

ist die Praktikantin noch minderjährig oder war noch minderjährig?


Nein ist sie nicht. Und die Lösung mit der Einstiegsqualifizierung funktioniert auch nicht, da diese aber einigen Voraussetzungen unterliegt, was also bedeutet, dass es sich u.a. um die Vorbereitung für einen anerkannten Ausbildungsberuf handeln muss (Abs. 2 Nr. 2), der Vertrag der zuständigen Stelle angezeigt wird (Abs. 3 S. 1) und ein entsprechendes Zertifikat (Abs. 3 S. 3) ausgestellt wird.

Da wir das nicht erfüllen, handelt es sich meiner Meinung nach um einen Fehler. Danke trotzdem für die Beteiligung 🙂


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