Hallo zusammen ,
Ich habe eine Frage zu PraktikantInnen und würde mich über Input sehr freuen .
Kann man bei einem freiwilligen Praktikum nach §26 BBiG (also zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten etc.) bei einer Praktikumsdauer von 6+ Monaten den Mindestlohnanspruch umgehen z.B Klassifizierung als Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III?
Nach einer etwas holprigen Übernahme der Personalgeschäfte, wurde Ich von unserer Lohnbuchhaltung darauf hingewiesen, dass eine Praktikantin mit einer Praktikumsdauer von mehr als 3 Monaten keinen Mindestlohn erhält. Jetzt versuche Ich herauszufinden, ob es dafür einen Grund gibt, aber alle Merkmale die vom Mindestlohn ausschließen treffen nicht zu (Pflichtpraktikum, weniger als 3 Monate zur Orientierung oder während einer Ausbildung).
Das einzige, was mir einfällt wäre die Klassifizierung des Praktikums als “Einstiegsqualifizierung” nach § 54aq SGB III aber damit hatte Ich bisher noch nicht zu tun.
Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt oder fällt ein anderer Grund ein? Sonst handelt es sich um einen Fehler der korrigiert werden muss.