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Recap: ⚖️ Arbeitsrecht: Worauf sich HR und Personaler in 2023 noch einstellen sollten

  • 27 October 2023
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Recap: ⚖️ Arbeitsrecht: Worauf sich HR und Personaler in 2023 noch einstellen sollten
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Guten Morgen liebe Community,

wir schwelgen immer noch in Erinnerungen an die HUG, Ihr auch? Nun, wir haben das perfekte Gegenmittel: Ein weiterer Recap einer unserer Vorträge der HUG Berlin! 🤩

Für alle die am Workshop “Arbeitsrecht: Worauf sich HR und Personaler in 2023 noch einstellen sollten” von Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht und geschäftsführende Partnerin, nicht teilnehmen konnten oder sich das Wichtigste noch mal ansehen möchte…hier kommt ein kleiner Rückblick.
 

Der Workshop war wie folgt aufgebaut:

Es gab zunächst einen Einblick in eines der aktuellsten und wichtigsten Themen im Arbeitsrecht: Arbeitszeiterfassung. Während ihres Vortrags, beantwortete Livia die Fragen, welche Arbeitszeiten früher erfasst werden mussten und was nach dem BAG Urteil vom September 2022 geschah. Den aktuellen Gesetzesentwurf vom April 2023 fasste sie in 6 Eckpunkten zusammen: 
 

1️⃣ Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen...Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeitnachweise min. 2 Jahre aufzubewahren.

2️⃣ Die Aufzeichnung ist durch Arbeitnehmer oder Dritte möglich. Dritter: z.B. Entleiher, wobei der Arbeitgeber weiterhin die Kontrollpflicht hat.

3️⃣ Vertrauensarbeitszeit: Verzichten Arbeitgeber auf die Kontrolle der täglichen Arbeitszeit, müssen Verstöße gegen Vorgaben des ArbZG erkennbar bleiben. Vertrauensarbeitszeit, ja, sofern die Zeiten erfasst werden.

4️⃣ Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber Auskunft über die Aufzeichnungen und um Aushändigung einer Kopie bitten.

5️⃣ Staffelung, ab wann mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung begonnen werden muss (je nach Betriebsgröße). Unter 10 Mitarbeitern gibt es keine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung.

6️⃣ Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern bis zu 30.000,00 € sanktioniert.

 

Anschließend widmete Livia sich der Frage: Wo besteht Handlungsbedarf und welche Regelungen kommen ggf. in naher Zukunft auf uns zu? Hierzu gab es Einblicke in folgende Regelungen:

  • Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
  • Neuer Mindestlohn ab 2024
  • Hinweispflicht beim Urlaub



Kompakt und fertig für den Download findet Ihr beigefügt ein umfassendes Handout von Livias Workshop im PDF-Format. 🚀

 

Was ist Euch aus dem Workshop besonders in Erinnerung geblieben? Teilt es gerne in den Kommentaren.✍️

 

Psst..Wir schwelgen noch weiter in Erinnerungen. Bleibt gespannt für weiteren HUG Content in der Community.

Liebe Grüße und schon jetzt ein schönes Wochenende,
Eure Melissa


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Freut mich, dass wir das Handout zur Verfügung gestellt bekommen. Dankeschön.

Fand die Beiträge sehr wertvoll. 

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