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Hallo,

Da ich nicht so ganz weiß, wie ich nach dem Thema suchen soll, hoffe ich hier jemanden zu treffen, der eine konkrete Antwort hat: Prinzipiell ist es ja so, dass Reisekosten von Mitarbeitenden nicht abgesetzt werden können, wenn der Arbeitsort im Vertrag dem der Betriebsstätte entspricht, diese dann aber trotzdem von weiter weg zu einem Teamevent beispielsweise anreisen.

Wie sieht das Ganze mit Dienstreisen zu Messen oder Veranstaltungen aus? Spielt es da eine Rolle, wenn die Person eben gar nicht aus der Umgebung der arbeitsvertraglichen Betriebsstätte startet? Kann man das ohne Probleme vom Wohnort des Mitarbeiters zu einer Messe geltend machen? 

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus! :)

@Jil Hallo Jill, Deine Frage ist kein HR-Thema, sondern ein Fall für die Buchhaltung :) 

Grundsätzlich ist die Antwort zu allererst mal davon abhängig, was in Euren Arbeitsverträgen steht? Habt Ihr eine Klausel dazu? Verweist sie eventuell auf eine Reisekostenrichtlinie? Wenn ja, was sagt die? Wenn nein richtet sich das ganze nach dem ganz normalen steuerlichen Gesetzgebungen. Für die solltest Du Dich (bzw. Eure Buchhaltung sich) an einen Steuerberater wenden. VG!


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