Liebe Community,
folgende Situation: Wir haben eine Führungskraft, die 2019 in Elternzeit gegangen ist und nun wieder starten möchte - in Teilzeit. Teilzeit ist für uns auch kein Problem (wobei wir um 15 Stunden kämpfen mussten, lieber wären der Person 10 Stunden); aber natürlich ist der vorherige Job “weg” und auch bei 10-15 Wochenstunden nicht realisierbar. Wir hätten auch eine alternative, aber sind uns bzgl. der Qualifikationen unsicher, ob das “gut” wird.
Die Führungskraft in dem neuen Team stellt sich folgende Fragen:
- Kann man bei einer neuen Rolle eine neue Probezeit vereinbaren?
- Müssen wir die Person (auch unter den veränderten Bedingungen) gleich Entlohnen, also so, wie vor 2019 als Führungskraft? (Natürlich runtergerechnet - aber trotzdem bringt das natürlich die sorgfältig aufgebaute Struktur im Sinne der Gleichbehandlung durcheinander).
Welche Rechte haben wir als AG, vor allem, weil die Person ja nicht in VZ zurückkehrt?
Ich freue mich über den ein oder anderen Erfahrungsbericht.
Viele Grüße